Informationen der Lebensmittelunternehmer und behördliche Warnungen

Für folgende Produkte hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Warnungen herausgegeben.

Weichkäse aus Rohmilch Chaource Tradition, Chaource Tradition Nu,Chaource Fromi, Chaource Fromi Nu,Chaource AOC lincet metro
Fa. Fromi GmbH, 77674 Kehl
pathogene Mikroorganismen: Listeria Monocytogenes
Verpackungseinheit: 250 g und 500 g
MHD: 07.07; 08.07; 09.07. und 13.07.2012
Im Rahmen von Eigenkontrollen wurde beim französischen Hersteller Listeria monocytogenes festgestellt. Listerien sind Keime, die bei gefährdeten Personengruppen ernste Erkrankungen auslösen kann.Die Ware wurde vom Importeur in verschiedene Bundesländer (nach bisherigem Kenntnisstand: Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Hamburg) geliefert und umgehend zurückgerufen. Es wird angeraten, die betroffenen Artikel nicht zu verzehren und den Artikel im Lebensmitteleinzelhandel zurückzugeben.

 

Magic -  Spray ohne ZuckerFlüssige Süßware mit Süßungsmitteln
Rotstern GmbH & Co. KGGewerbestr. 299334 Ichtershausen
Magic-Spray ohne Zucker – Himbeere wurde durch ein amtliches Gutachten als gesundheitsschädliches Lebensmittel aufgrund der besonderen Applikationsform des Sprays und möglichen Risiken bei der Hauptanwendergruppe Kinder bewertet.
30 ml Kunststoff-Fläschchen
24.02.2013
LOT: 110905
Stellungnahme des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) Nr. 015/2012 vom 14. Juli 2011 zur ”Bewertung von Candy Sprays” mit erhöhtem Zitronensäuregehalt” , siehe  www.bfr.bund.de

Mehr Warnungen für Konsumenten finden Sie auf der Internetpräsenz von Lebensmittelwarnung.de

Telekom: Kunden wider Willen

Das Landgericht Bonn sowie das Oberlandesgericht Köln sind sich einig- irreführende Schreiben der Telekom AG, welche ungewünschte Auftragsbestätigungen an Kunden enthalten sind unzulässig und verstoßen gegen die Regeln des Wettbewerbs.

Eigentlich wollte der Kunde im Telekom-Shop nur kurz Fragen zu seiner Telefonrechnung klären. Doch dann kam man ins Gespräch.

Man plauderte über Musik, Fußfall und Filme. Zwei Wochen später bekam der Mann überraschend Post.

In der „Auftragsbestätigung zu Ihrem Auftrag“ bestätigte die Telekom die Bestellung des Tarifpakets „Entertainment Comfort“. Der Kunde fiel aus allen Wolken, denn eine solche Bestellung hatte er niemals erteilt.

Er suchte Rat bei Verbraucherschützern. Die verklagten die Telekom – mit Erfolg. Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen am vergangenen Montag mitteilte, untersagte das Oberlandesgericht Köln dem einstigen Staatskonzern, Auftragsbestätigungen herauszuschicken, ohne dass der Kunde zuvor einen verbindlichen Auftrag erteilt hatte.

Az: 6 U 199/11

Ein weiterer Fall:

Die Telekom Deutschland GmbH, die im Konzern für das Festnetz und den Mobilfunk zuständig ist, hatte ein Callcenter damit beauftragt, neue Kunden zu gewinnen. Verbraucher, die nicht zur Telekom wechseln wollten, erhielten wenige Tage später ein Begrüßungsschreiben mit der Betreffzeile „Ihr Wechsel zur Telekom“.

Das sei irreführend und belästigend, entschied das Landgericht Bonn auf Klage des vzbv. Ohne wirksamen Auftrag des Kunden dürfe die Telekom keine Begrüßungsschreiben verschicken.

Az: 11 O 7/12

Noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Tagesspiegel

Abofalle ist versuchter Betrug: Gestern wurde das Urteil gegen Michael Burat verkündet

Foto:Kaier/konsumer.infoGestern sprach das Landgericht Frankfurt das Urteil gegen Michael Burat wegen des Betreibens von Abofallen schuldig.

Das Strafmaß fiel in den Augen vieler Betroffener relativ gering aus.

2 Jahre auf Bewährung wegen versuchten Betrugs. Davon gelten 4 Monate als verbüßt.

Was die Firma NetContent betrifft wurde Michael Burat freigesprochen.

Hier hatte die Staatsanwaltschaft 1 Jahr 8 Monate gefordert. Siehe 10.Verhandlungstag. Die Begründung lautete:

“Unvermeidbarer Verbotsirrtum.”

Herr Burat hat sich bezüglich seiner Webseiten anwaltlich beraten lassen- und ihm wurde attestiert:

“Meine Webseiten verstoßen nicht gegen geltendes Recht”.

Für die OnlineContent konnte das Gericht ein fehlendes Unrechtsbewusstsein (ab Juli 2007) nicht gelten lassen. Ein “Unvermeidbarer Verbotsirrtum.”, wie bei der NetContent, war nicht zu erkennen.

Für das Gericht ist es nicht nachvollziehbar warum nicht alle Mahnungen (durch ein Inkassounternehmen ausgestellt) eingeklagt wurden. Sitzverlegungen der Firmen; Umbenennen der Firmen; Einsetzen von Scheingeschäftsführern (so das Gericht) wertete der vorsitzende Richter als ein gewachsenes Unrechtsbewusstsein.

Die Strafe wurde zu Bewährung ausgesprochen weil sich Herr Burat:

“Bei der Verhandlung sehr kooperativ verhalten hat. Herr Burat hat auch zur Verkürzung des Verfahrens beigetragen. Auch der Schaden für jeden Einzelnen ist gering.”

Was die Bewährung insgesamt bedeutet, werden die Urteile aus Osnabrück und Hanau nach der Rechtskräftigkeit zeigen.

Die Urteile sind allesamt noch nicht rechtskräftig.

Merke:

Es sollte sich jeder Abofallen-Geschädigte unverzüglich um die Erstattung seiner bezahlten Gelder kümmern.

Unrechtmäßig durch versuchten Betrug erlangte Gelder können zivilrechtlich zurückgeholt werden.

Prozessbeobachter vor Ort war Herr Donners von Pachtworkmarkt Rödermark