Articles from Juni 2010



Backup – Welches Speichermedium ist das sicherste?

Es ist noch gar nicht so lange her, da wurden Familienfotos in einem Sammelalbum gehortet und die Lieblingsmusik im Schallplattenschrank gut behütet aufbewahrt.

Doch in den vergangenen zehn Jahren ging der Trend vom Papierfoto hin zur digitalen Aufnahme und von der Single zur MP3. Doch wie sichert man die Schätzchen heutzutage am besten gegen den Festplattencrash?

Gericht wertet Lohndumping erstmals als Straftat

Weil der Chef einer Reinigungsfirma seinen Angestellten nur etwa einen Euro pro Stunde bezahlte, wurde er am vergangenen Dienstag vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

Dieses Urteil hat es in sich – denn das Gericht stellte zum ersten Mal klar: Wer Beschäftigten weniger als den verbindlich festgelegten Mindestlohn zahlt, macht sich strafbar.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, die Frauen als Minijobber beschäftigt, ihnen tatsächlich aber Monatslöhne zwischen 60 und 300 Euro und damit Stundenlöhne “bis in den Ein-Euro-Bereich hinein” gezahlt zu haben. Dafür mussten sie zwei Wochen im Monat täglich zwölf Stunden schuften.

Nach dem Urteil müssten Arbeitgeber, die weniger als verbindlich festgesetzte Mindestlöhne zahlten, künftig nicht nur mit Bußgeldern, sondern auch mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen, sagte der Gerichtssprecher.

Quelle: spiegel.de

Akte2010: Die WM-Spiel-Mafia – Oder wer sie mit der Trikot-Falle ums Geld bringt

Die United Payment Limited verschickt Mahnungen und Rechnungen über 59 Euro für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag.  Internetuser sollen sich für ein WM-Spiel im Internet angemeldet haben.

http://nackte-wm2010.net

Dabei handelt es sich um eine Softerotik-Seite, auf der sich eine junge Frau immer weiter “entblättert”, je mehr Links man an andere über Soziale Netzwerke verschickt. Die Masche kennt AKTE bereits und trifft auf bekannte Abzocker!

Gewinnspielmafia: Böses Erwachen statt großem Glück

Mit Gewinnversprechungen versuchen Glücksspielfirmen vor allem älteren Menschen ihre Kontodaten zu entlocken. Danach wird abgebucht, die Daten weiterverkauft. Das Firmenkartell ist weltweit tätig, die Zentrale soll sich in Wien befinden.

In Österreich wurde der Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer mit der inakzeptablen Gesetzeslage konfrontiert. Und auch Mag. Jung hat neuerlich die Forderungen nach effektiven und sinnvollen Massnahmen zur Prävention mit Nachdruck gestellt. Und das alles, ohne politische endlos Diskussionen daraus zu machen. Da können die Politiker in Deutschland noch von den Nachbarn aus Österreich lernen.

Microsoft: Geheimsache Windows 8

Microsoft will 2012 die nächste Windows-Version einführen. Jetzt aufgetauchte Dokumente zeigen, woran in Redmond gearbeitet wird.

Geplant sind Gesichtserkennung, schnellerer Bootvorgang, App Store und im Internet gespeicherte Profile.

Größere Änderungen an Windows 7 plant Microsoft nicht. Das kürzlich zum geschlossenen Betatest freigegebene Service Pack 1 fungiert hauptsächlich als Sammlung der bis dahin veröffentlichten Updates.

Größere Neuerungen sind erst wieder mit Windows 8 zu erwarten. Darüber gibt es bislang aber keine Informationen. Jetzt sind Präsentationen aufgetaucht, die offenbar von Microsoft stammen.

Quelle: Zdnet

Kachelmann-Anwalt legt Haftbeschwerde ein

Kachelmann in Haft

ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann sitzt inzwischen bereits seit mehr als drei Monaten wegen einer mutmasslichen Vergewaltigung in Untersuchungshaft.

Nun geht die Verteidigung deutlich in die Offensive: Sein Anwalt will vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe die Freilassung erreichen.

Rechtsanwalt Georg Birkenstock legte bei dem Gericht Beschwerde gegen die Haft ein, wie die Kanzlei am Dienstagabend in Köln mitteilte.

Damit entfalle der für Freitag angesetzte Haftprüfungstermin vor dem Landgericht Mannheim.

RA Birkenstock stützt sich bei seiner Beschwerde auf mehrere Gutachten. So habe eine psychologische Sachverständige aus Bremen festgestellt, dass an der Aussage der Freundin gegen Kachelmann massive Zweifel bestünden. Eine absichtliche Falschbelastung sei möglich.

Quelle: spiegel.de

Urlaubszeit: Wie man sich vor Trickdieben schützt

Auto packen, losfahren und den Urlaub vor Ort mit dem eigenen Fahrzeug genießen – so sollte es sein. Die Realität sieht aber oft anders aus, denn immer wieder werden Spanien-Touristen Opfer von kriminellen Trickdieben.

Ausgespäht und abkassiert

Im Internet ist es nur ein paar Klicks entfernt, das neue Album von „Am-schönsten-ist-es-bei-Mammi-HipHoper: “Bushido”. Auf Tauschbörsen wie Limewire und Bearshare gibt es die Musik sogar kostenlos: als Download. Wenn man dann gleichzeitig auch Musik anbietet, wird das Ganze illegal und es drohen Abmahn-Kanzleien wie die von Clemens Rasch.

Rasch’s ProMedia GmbH durchpflügt das Internet im Auftrag der Musikindustrie nach Usern, die Illegales tun. Wer erwischt wird, muss mit drastischen Strafen zwischen 2000 – 10.000 Euro rechnen. Dabei ist das Vorgehen der Abmahner durchaus umstritten, wie Reporter Hendrik Vöhringer festgestellt hat.

Die Deutsche Zentralinkasso und die Gerichtsurteile

Wieder einmal verschickt das Inkassobüro „Deutsche Zentralinkasso“ des Herrn Soldwich “Premium Content GmbH, die GoWeb Ltd., die Icontent GmbH und die OPM Media GmbH” Mahnungen mit beigefügten Urteilen.

Die Deutsche Zentralinkasso behauptet nun in diversen Pressemitteilungen im Internet, Deutsche-Zentral-Inkasso-GmbH-beantragt-3-500-Mahnbescheide-bundesweit.html daß alle ihre Forderungen rechtens sind, und Foren oder Blogs falsch informieren.

Wir haben nun unseren Anwalt befragt, der ihnen folgenden Rat gibt:

„Die zitierten Entscheidungen sind entweder Anerkenntnisurteile oder Endurteile, in denen die betreffenden Gerichte, zB. einen Vertragsschluss annahmen.

Dies ergibt sich aus dem Verhandlungsprotokollen, soweit diese den Entscheidungen beigefügt waren.
Wenn ein Verbraucher sich allein vor dem Amtsgericht vertritt, dann hat er meistens keine Chance gegen die juristisch gebildeten Gegner.

Was sollte der Verbraucher wissen:

Wir haben es in den Abofällen mit Streitwerten von deutlich unter 600 € zu tun. Das bedeutet, solche Fälle sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig.

Deren Entscheidungen sind nicht mehr berufungsfähig.

Leider ist es so, dass es, wie z.B die Entscheidung des AG München zeigt, zu völlig gegenteiligen Entscheidungen kommen kann. Es kann sogar soweit kommen, daß innerhalb eines Amtsgerichtes verschieden zuständige Richter unterschiedliche Entscheidungen zu einem Sachverhalt fällen können.

Im Umkehrschluss bedeutet das:

Im Bereich der „Kostenfallen Internet“ benötigen wir dringend gesetzgeberischen Handlung.
So sollte auf der ersten Seite eines Internetdienstleisters (und zwar alle) der deutliche Hinweis auf die Kostenpflicht seiner Leistung enthalten sein.

Vor Gericht gilt der Grundsatz: „Wer was haben will, muss es vortragen und beweisen“.

Das bedeutet:

Wenn ich also behaupte, daß kein Vertrag zustande gekommen ist, dann darf ich das nicht nur einfach behaupten,- Sondern es muss konkret auf den Sachverhalt bezogen sein.

Eventuell sollte man sollte mittels eines „Sachverständigen Gutachtens“ dem Gericht klarmachen, daß ein Vertragsschluss gar nicht erst in Frage kommt.

Die Rechtsanwaltkanzlei „anwalt sofort“ verweist zum Thema Vertragsschluss auf die Entscheidung des AG Leipzig.

Im Hinblick auf die Kostenfallen im Internet ist das Thema Widerrufsrecht und deren Belehrung brisant.
Es sei auf eine Entscheidung des AG Wuppertal 32 C 152/08 vom 01.12.2008 verwiesen, welche schon damals entschieden, dass es eben nicht für eine Widerrufsbelehrung und deren Kenntnis ausreicht, dass man diese anklicken kann, den die Widerrufsbelehrung muss entweder in Textform (auf einem Blatt Papier) oder mit der Auftragsbestätigung eine Widerrufsbelehrung versandt werden.
(Quelle: jurpc.de/rechtspr/20090024.pdf)

Für den Nachweis, dass es zu einem Download der Widerrufsbelehrung gekommen ist und oder mit der Auftragsbestätigung (welche in der Regel per E-mail versandt wird) eine Widerrufsbelehrung mit geschickt wurde, ist der Kostenfallenbetreiber beweispflichtig.

Sollte die Inkasso Firma ihre Forderung  gerichtlich durchsetzen wollen gilt folgendes:

Zur Gerichtsverhandlung sollte nicht ohne Anwalt gegangen werden, und auch frühzeitig auf die genannten Probleme der fehlenden Widerrufsbelehrung, unzulässige Vorauszahlungsbedingungen und den Vertragsschluss hinzuweisen und sich auch dem entsprechend vorzubereiten.

Vielen Dank Herr Knöppel, für die aufklärenden Worte an die Internetnutzer.

Ebay:Leere iPhone-Verpackung für 400 Euro

Ebay-User, die auf ein Schnäppchen hoffen, sollten besonders vorsichtig sein. Nicht selten werden nämlich leere iPhone-Verpackungen angeboten, die aufgrund einer zweifelhaften Angebotsbeschreibung um mehrere Hundert Euro einen Käufer finden.

Ein Blick in die Ebay-Liste beendeter Angebote zeigt, dass derartige Fälle beinahe an der Tagesordnung sind. Erst am 16. Juni fand eine Originalverpackung eines 3GS-Modells um 389,45 Euro plus 13 Euro Versand seinen Käufer.

Billiger kam ein Ebay-Käufer am 20. Juni davon, der eine leere Verpackung nach 30 Geboten um 247 Euro plus Versandkosten ergatterte.

Bild: iphone.fr

Den meisten Angeboten gemein ist, dass sie durch ihre Aufmachung und eine Titelwahl wie “Apple iPhone 3GS 16GB Original Verpackung Weiss” suggerieren, dass es sich dabei um das Gerät in Originalverpackung handelt.

Der Zusatz, dass das iPhone nicht inkludiert ist, findet sich meist nur in einer Fussnote.

Für Ebay-User kommt das böse Erwachen vielerorts erst nach Angebotsende bzw. wenn das Geld schon überwiesen wurde.

Bei Ebay ist man sich des Problems bewusst, fordert aber eine gewisse Selbstverantwortung der User ein.

Gerade bei begehrten Gütern wie iPhones oder iPads, die mitunter bei uns noch gar nicht im Verkauf zu finden sind, raten wir zu erhöhter Vorsicht. Wenn Angebote offensichtlich hinters Licht führen, nehmen wir diese nach einer erfolgten Meldung jedoch von der Plattform.

sagt Jürgen Gangoly, Sprecher bei Ebay. Kommt im Angebot allerdings, wie in den skizzierten Fällen ein deutlicher Hinweis auf die Verpackung vor, könne nicht von einer Täuschung gesprochen werden.

Quelle: news.ch