Articles from Mai 2010



Bundespräsident Horst Köhler hat seinen Rücktritt erklärt

Bundespräsident Horst Köhler hat am heutigen Montag seinen Rücktritt erklärt. Er ziehe damit die Konsequenz aus dem mangelnden Respekt seinem Amt gegenüber.

Er trete mit sofortiger Wirkung aus Respekt vor dem Amt zurück, sagte Köhler auf einer überraschend einberufenen Pressekonferenz in Berlin.

Der 67-Jährige begründete seinen Schritt mit der harten Kritik , die ihm in den vergangenen Wochen wegen seiner Äußerungen zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr entgegengeschlagen sei.

Die Unterstellung, er habe einen grundgesetzwidrigen Einsatz der Bundeswehr zur Sicherung von Wirtschaftsinteressen befürwortet, entbehre jeder Rechtfertigung, sagte Köhler am Montag in Berlin. Das lasse den notwendigen Respekt vor dem höchsten Staatsamt vermissen. Es sei der Eindruck erweckt worden, er befürworte Bundeswehreinsätze außerhalb des Grundgesetzes.

Quelle und Rücktrittsvideo auf ZDF

Besuch beim Internetdienstleister 1&1: “Warum antworten Sie nicht, Herr D’Avis?”

Wie klappt das mit dem Kundenkontakt von 1&1 ?.  Das  C´t Magazin hats natürlich ausprobiert und Herrn D’Avis eine Email- Anfrage zugeschickt. Aber man bekommen nur eine automatische Email. Die persönliche Antwort lässt wochenlang auf sich warten.

1&1 wirbt damit, keine Mindest-Vertrags-Laufzeit mehr zu haben. Allerdings finden wir im Kleingedruckten, dass wir eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten müssen. Schade, dass 1&1 das nicht offen kommuniziert. Denn genau genommen ist es ja durchaus nachvollziehbar, dass die Kosten für die Einrichtung eines Anschlusses für 1&1 zu hoch sind, um sie jeden Monat wieder stoppen zu können.

Ja das stimmt. Die Online-Flatrate ist mit dabei. Was fehlt ist die Telefon-Flatrate. Die verspricht 1&1 zwar nicht, wird aber von vielen Nutzern an dieser Stelle sicher erwartet. Pro Minute werden also 2,9 Cent Telefongebühren fällig.

Die Angebote von 1&1 sind inhaltlich gut und preiswert. Allerdings hapert es nach wie vor am Service und an der Kommunikation mit den Kunden. Da nutzt auch eine noch so gut gemachte Werbekampagne alleine nichts.

Quelle: Ct Magazin (Ulrich Geiger)

Die Allgemeine Giro 24:Legaler Leasing-Wahnsinn aus München?

Giro24Die Allgemeine Giro 24 GmbH wirbt im Internet für ein “Auto-Leasing-ohne-Schufa-Score” und macht gern, so berichten immer wieder Kunden, von ihrem eigens kreierten und jederzeit möglichen Rücktrittsrecht Gebrauch, kurz nachdem die Kunden die Leasing-Sonderzahlung überwiesen haben. Die Sonderzahlung wird einbehalten, und die Kunden bekommen auch noch eine saftige Zusatzrechnung für einen angeblichen Schaden zugestellt.

Aber das stehe schließlich für alle nachlesbar in den AGBs, also den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Allgemeinen Giro 24. Wer unterschreibt, ist also selber schuld.

Rechtsanwältin Angelika C. Schweizer von der Kanzlei Schweizer & Burkert aus Stuttgart hatte jahrelang Giro 24-Kunden vertreten. Jetzt teilte sie dem Finanznachrichtendienst GoMoPa mit:

Leider vertrete ich seit Jahren keine Giro 24 – Geschädigten mehr, da zum Schluss die Gerichte meinen Mandanten nicht mehr recht gegeben haben, so dass ich meine Bemühungen eingestellt habe.”

Hat die Allgemeine Giro 24 GmbH nun einen Freifahrts-Schein zum “Abmelken” finanziell angeschlagener Kunden, die wegen ihrer schlechten Schufa keinen Wagen leasen können, aber beruflich dringend einen bräuchten und deshalb in die Vertragsfalle tappen, weil sie darauf vertrauen, dass Giro 24 schon nicht so böse sein werde? Nach den bisherigen Erfahrungen scheint es so zu sein.

Auch den hartgesottensten Finanzprofis unterlaufen mal Fehler.

Wir haben die AGBs der Allgemeinen Giro 24 erst fünf Tage, nachdem meine Frau Marita (56) den Leasingvertrag unterzeichnet hatte, erhalten”, schildert Weinvertreter Hans Vits (72) aus Meerbusch bei Düsseldorf. Hätten wir gewusst, was da alles drin steht, hätte meine Frau niemals unterschrieben.

Für die Vits aus Meerbusch steht fest:

Der Vertrag mit der Allgemeinen Giro 24 ist gar nicht erst zustande gekommen, wir verlangen unsere Anzahlung zurück und haben über unseren Düsseldorfer Anwalt ein Verfahren wegen ungerechtfertigter Bereicherung eingeleitet

so Hans Vits.

Giro 24 behauptet, die AGBs hätten bei Vertragsabschluss vorgelegen und bietet als Zeugen ihren Verkäufer Josef Stangl auf, ein Name, der auch bei fast allen früheren Anzeigen und Beschwerden auftaucht. Aussage steht gegen Aussage. Man sieht sich vor Gericht. Das Amtsgericht München hat in Sachen Vits gegen Giro 24 für den 8. Juni 2010 einen Gütetermin angesetzt.

Denn eigentlich wollen die Vits ja einen Leasingvertrag. Als Wein- und Sektvertreter für einen Pfälzer Winzer brauchen sie ein Auto mit einem großen Kofferraum. Und da hatten sie sich schon einen passenden Wagen ausgeguckt. Einen silbernen Ford Fokus, ein Vorführwagen, der erst 15.000 Kilometer auf dem Buckel hatte. 17.250 Euro wollte das Autohaus dafür haben. Doch die Geschäftsfrau Marita Vits bekam keinen Kredit. Sie hatte zwar vor zwei Jahren eine Insolvenz aufgehoben bekommen, die stand aber immer noch in der Schufa.

Hans Vits suchte im Internet nach einer Lösung und stieß sehr schnell auf das Angebot der Giro 24 ohne Schufa-Score und auch noch ohne Kilometerbegrenzung. Eine Bearbeitungsgebühr falle auch nicht an, hieß es.

Hans Vits:

Ich wählte die Hotline, es war ein Callcenter. Wenig später bekam ich einen Rückruf. Zuerst von der Geschäftsführerin von Giro 24, Frau Gisela Markof, und dann noch einmal von einem Verkäufer namens Josef Stangl. Beiden erzählte ich die Sache mit der Insolvenz meiner Frau und fragte, ob Sie uns auf die Beine helfen würden. Sie sagten beide zu. Am 12. Dezember 2009 bekamen wir drei verschiedene Unterlagen: ein Formular für die Leasinganfrage, ein Fahrzeugdatenblatt für den Händler und ein Formular für die Selbstauskunft. Zwei Tage später, am 14. Dezember, kam der Leasingvertrag, den wir sofort unterschrieben zurückschickten. Wir überwiesen auch die vereinbarte Leasingsonderzahlung von 2.250 Euro an Giro 24 und sollten dann vier Jahre lang monatlich 250 Euro zahlen.

Die Vits rechneten nun damit, dass Giro 24 ihren Traum-Dienstwagen im Autohaus in Drewen kaufen würde. Aber statt dessen kam am 29. Dezember 2009 die Aufforderung von Giro 24: Bringen Sie Einkommensnachweise sowie eine Bankbürgschaft über knapp 9.000 Euro bei oder zahlen Sie das Geld umgehend als Sicherheitskaution auf unser Konto ein, hieß es da.

Zum ersten Mal lagen die AGBs dabei, und ich fiel aus Wolken. Warum hat man das nicht bei Vertragsabschluss verlangt, sondern erst, nachdem wir schon bezahlt hatten? Aber das Dollste an der Sache war, dass nach § 5 Absatz 2 der Giro 24-AGBs eine Aussonderung der Barkaution vom Vermögen des Leasinggebers, also der Giro 24, nicht möglich sei. Das heißt im Klartext: Wenn die Giro 24 pleite geht, ist auch die Barkaution weg.

erinnert sich Hans Vits.

Damit nicht genug verlangte die Giro 24 wenig später auch noch die Erstellung eines Sachverständigen-Gutachtens über den Ford, das Marita Vits natürlich auf ihre Kosten in Auftrag geben sollte.

Die Vits verlangten einfach nur die Erfüllung des Vertrages. Am 2. Februar 2010 erklärte Giro 24 den Rückgtritt vom Vertrag, da er von Marita Vits nicht erfüllt worden wäre. Giro 24 stünde ein Verdienstausfall von 15 Prozent des Autowertes zu. Die 2.250 Euro würden deshalb einbehalten, und es sei noch eine Restzahlung von 680 Euro fällig.

Hans Vits:

Ich bemühte mich bei der Hotline um einen Rückruf von Herrn Josef Stangl oder der Geschäftsführerin, Frau Gisela Markof, bekam aber keinen.

Die Vits verlangten ihr Geld zurück, schickten einen Mahnbescheid. Dem Widersprach die Allgemeine Giro 24 und blieb bei ihrer Forderung. Den Vits blieb nur eine Klage beim Amtsgericht München, die die Vits nun zu gewinnen hoffen.

Die Redaktion von GoMoPa wandte sich an die Allgemeine Giro 24 GmbH und schrieb am 21. Mai 2010 an die Geschäftsführerin, Gisela Markof  und ihren Sohn Torsten Markof ( Gesellschafter):

Zitat:

Sehr geehrte Frau Markof, sehr geehrte Herr Markof, wir bitten Sie, folgende Fragen zu beantworten:

1.) Seit sechs Jahren melden sich bei uns immer wieder Leser, die sich von Ihnen mit angeblich immer derselben Masche hinters Licht geführt fühlen. Es wird Zeit zu sagen, was diese Leser falsch gemacht haben. Warum kommt es denn immer wieder vor, dass die Leute mit schlechter Schufa von Ihnen erst einen Leasingvertrag bekommen und dieser dann aber sofort wieder gekündigt wird, nachdem Sie die Leasingsonderzahlung erhalten haben? Dann käme auch noch eine saftige Rechnung als Entschädigung an die Betroffenen hinterher. Was läuft da falsch?

2.) Sie schreiben doch selbst, dass Sie die Bonität (ohne Schufa-Score) vorher prüfen. Das heisst, sie kennen doch Ihren Kunden vorher. Wollen Sie das Risiko einer jahrelangen Ratenzahlung in Wahrheit erst gar nicht eingehen? Warum schicken Sie dann diesen Kunden mit schlechter Schufa erst eine Zusage zu und widerrufen diese dann, wenn die Kunden unterschrieben haben und in Vorkasse gegangen sind?

3.) Seit wann und warum arbeiten Sie nicht mehr mit Michael Klappenbach aus Ahlen zusammen? Zur Erläuterung: Herr Klappenbach vermittelte Leasing-Kunden gegen eine Sofortgebühr von 750 Euro für Giro 24 und die seit Jahren mit Strafanzeigen überzogene Metropol Leasing des Carsten Reimers (44) aus Pinneberg in Schleswig-Holstein, bei der ebenfalls etliche Kunden geschröpft zu Fuß gehen mussten.

4.) Welche Lehren haben Sie aus der Zusammenarbeit mit Klappenbach gezogen, was hat sich bei Ihnen geändert?

5.) Warum sind Sie, Herr Markof, am 5. Juni 2009 als Geschäftsführer ausgeschieden? Was war der Grund für die Einsetzung Ihrer Mutter als Geschäftsführerin?

6.) Warum ist die Geschäftsführung nie erreichbar, sondern nur Ihr Mitarbeiter Josef Stangl? Aber auch den kann man nicht direkt anrufen, er ruft nur zurück, wenn man sich als Neukunde vorstellt und dann nie mehr. Warum ist das so?

7.) Warum verzichten Sie auf jegliche Gebühren, jedenfalls gibt das der Leasingkalkulator auf Ihrer Homepage so an?

8.) Wie viele Autos haben Sie wirklich von Autohäusern gekauft, und wie viele Verträge wurden danach nicht gekündigt?

9.) Hätten Sie eine Referenz, also ein Beispiel von einem Kunden, den wir befragen können, der bestätigen kann, dass Ihr angebotenes Geschäftsmodell auch wirklich funktioniert?

GoMoPa.net bekam von der Allgemeinen Giro 24 GmbH München bis heute keine Antwort.

Quelle mit freundlicher Genehmigung GoMoPa

Vorsicht: Renten-Abzocker

Langes Arbeiten soll angeblich zusätzlich belohnt werden. Das verspricht die Bremer Firma “Info-Zentrale“  in ihren Schreiben. Demnach sollen Bürger, die mindestens 20 Jahre gearbeitet haben, aus einem “privaten Renten-Fonds” einen Renten-Bonus erhalten.

Damit das Ganze recht glaubhaft wirkt, ist die vermeintliche, angekündigte Bonuszahlung nach Arbeitsjahren gegliedert.

Wer 20–30 Arbeitsjahre gearbeitet hat, soll 3748 Euro erhalten. Für 30–40 Arbeitsjahre werden 4663 Euro versprochen. Damit das angebliche Geld ausgezahlt werden kann, sollen die Angeschriebenen die beigefügte Antwortpostkarte mit der aufgedruckten Zulassungsnummer innerhalb von sieben Tagen zurückschicken.

Bloß nicht die persönlichen Daten auf der Postkarte eintragen und die Karte abschicken. Uns ist kein Fall bekannt, in dem das Geld ausgezahlt wurde. Ganz im Gegenteil. Hier sollen ältere Menschen wohl nur für eine Kaffeefahrt geködert werden. Und da auch die private Telefonnummer angegeben werden muss, kann diese für unerlaubte Telefon-Werbung missbraucht werden.

so Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Quelle: VZ

Markenfirmen kassieren bei privaten Internet-Verkäufen Anwaltsgebühren ab

Wer im Internet Markenware verkauft, muss mit Post vom Hersteller rechnen. Immer wieder betätigen sich Markenfirmen als Testkäufer. Es folgen eine Abmahnung und die Forderung nach Kostenersatz für die Anwaltsgebühren. Behauptet werden Verstöße gegen Marken- und Urheberrecht beim Internet-Verkauf.

Der Kindergarten-Onlineshop im Visier der Ermittler?

Der Kindergarten-Shop “www.kindergarten-shop.eu” bietet angeblich alles, was das Herz kleiner Kinder begehrt. Ärgerlich ist jedoch, dass laut verschiedener Verbrauchermeldungen in vielen Fällen die bestellte und im Voraus bezahlte Ware gar nicht angekommen ist.

Kindergarten Shop

Widerrufsschreiben kamen angeblich nicht an und ihr Geld wurde ihnen nicht zurückerstattet.

Die Kommentare einiger geschädigten Käufer:

Ware nicht geliefert trotz Vorkasse, keine Rückerstattung trotz Stornierung durch den Händler.

Ware bestellt (März 2010), bezahlt, keine Lieferung bis 25.5. Dann wurde mir die Bestellung per Mail als storniert gemeldet, aber kein Geld zurück, keine Antwort auf Mails.

Oder

Ladenlokal ist leergeräumt
Ich fahre täglich am Ladenlokal- Lager vorbei und muss euch leider mitteilen das die restliche Ware die noch in den Regalen war ,vor ca. 2 Wochen rausgeräumt wurde .
Es stehen nur noch ein paar vereinzelte Regale im Geschäft.

Oder

Anzeige erstattet

Ich habe auch per Vorkasse bezahlt u. keine Ware erhalten. Habe die Sache meinem Anwalt übergeben und Anzeige bei der Polizei erstattet…. Quellen trustpilot

Darüber hinaus liefern auch andere Punkte Anlass zur Kritik. Die AGB sind zudem inhaltlich nicht haltbar. Sie geben unter anderem an, dass ein Vertragsabschluss erst mit der Zustellung der bestellten Ware zustande kommt. Dies entspricht jedoch nicht dem geltenden Gesetz, da ein Geschäftsvertrag bereits zustande kommt, sobald der Käufer nach dem Erhalt einer Bestellbestätigung das Geld überweist.

Quelle: das schwarze Schaf

Neuer Nepp mit 2 Millionen € Gewinnversprechen

Wieder einmal wird versucht, mittels Briefpost 2 Millionen Euro an den Mann/ bzw. die Frau zu bringen. Zur Erlangung der Summe, so wird versprochen, entstehen ihnen keinerlei Kosten, so im Schreiben.

Eligbility

Nur auf der Rückseite den Schreibens entdeckt man nach 2-maligen Lesen, den geschickt formulierten Text, dass ihre Adresse an verschiedene Gewinnspielservices weitergegeben wird, und man sie dort einträgt. Ergebnis: Ganz viel Post von allen möglichen Unternehmen.

gewinn

Wenn sie jetzt denken, man könnte doch den versprochenen Gewinn einklagen…

Versuchen sie es mal, Absender ist ein Unternehmen in China mit  Postfachnummer.

Brief

Sollten sie doch unterschreiben und den Brief zurückschicken wollen, Empfänger ist eine Firma Namens “Processing and Handling”  in Canada, natürlich ebenfalls mit einer Postfachnummer.

Somit dürfte ein einklagen der versprochenen Summe im Ausland ein fast unmögliches Unterfangen werden. Unser gut gemeinter Rat, den Brief am besten ins Altpapier entsorgen, die 2 Millionen gibt es nicht für sie, zumal wir nach einer kleinen Recherche rausfanden, dass der Empfänger des hier abgebildeten Briefes bereits der 6067 Empfänger von vielen anderen war.

Zur Erinnerung, bei Gewinnversprechen bei einem Versender im Inland sieht die Sache schon etwas anders aus. Dazu meint unser Kooperationsanwalt Peter Knöppel:

Seit dem 1. Juli 2000 gilt im deutschen Recht nach § 661a BGB der Grundsatz: Wer einen Gewinn verspricht , der muss diesen Gewinn auch tatsächlich leisten.

Wer eine solche Gewinnzusage erhält, der hat gegen den Versender einen Anspruch auf den versprochenen Gewinn.

Hier sollten Sie die Gewinnversprechen, zu mal wenn diese ungefragt bei Ihnen im Briefkasten landen, wegschmeißen. Wenn Sie aber Klagen wollen, gilt es neben den Voraussetzungen des § 661 a BGB auch noch zu prüfen, ob Ihre Rechtschutzversicherung den Fall übernimmt.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil  aus dem Jahre 2006 entschieden, dass der Rechtschutzversicherer nach den ARB 94 ( Rechtschutzbedingungen 1994 ) den Fall übernehmen muss. Weiterhin hat der BGH entschieden, dass das Gewinnversprechen an keine Auszahlungsvoraussetzungen gebunden ist.

Wenn Sie einen Prozess nicht finanzieren können, bietet der Staat die Prozesskostenhilfe an.
Vorsicht aber, einige Gerichte lehnen die Übernahme der Prozesskostenhilfe mit grundsätzlichen Erwägungen ab, dass zB. die Beitreibung der Gewinnsumme nicht durchsetzbar ist, weil die Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben und daher erhebliche Schwierigkeiten mit der Beitreibung der Gewinnsumme verbunden sind. Andere Gerichte wie das OLG Celle haben die PKH auch gegen eine Briefkastenfirma, welche im Ausland ihren Sitz hat, bewilligt.

Gewinnzusagen können nach einem Urteil des BGH vom 30.05.2008 nach § 16 UWG strafbar sein. Eine Strafanzeige ist daher sinnvoll. Aber nur gegen die Hintermänner. Die wirklichen Versender sind nicht die Briefkastenfirmen, sondern die Hintermänner, die sich hinter den gegründeten Briefkastenfirmen verstecken. Es ist sinnvoll gegen die tatsächlichen Versender vorzugehen. Diese haften dann für den Gewinn.

Die unverantwortlichen Tipps des LKA Bayern

LKA BayernWas  sollte man tun, wenn man im Internet auf Kinderpornografie stößt, und dies anzeigen möchte?.

Bei  Focus Online findet man folgende  Empfehlung der Polizei:

Das Landeskriminalamt Bayern rät dazu, die Inhalte auszudrucken und dann der örtlichen Polizeidienststelle vorzulegen. Die leite die Inhalte dann an die zuständigen Experten der Polizei weiter.  Wenn man zum erstmöglichen Zeitpunkt Initiative ergreift, wird man selbstverständlich nicht als Verdächtiger, sondern als Zeuge behandelt.

erklärt Christian Brauner, Pressesprecher des LKA Bayern.

Spätestens mit dem Ausdruck der Seiten erlangt der Anzeigenerstatter Besitz an der Kinderpornografie. Der Besitz ist strafbar.

so Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem Blog. Vetter weiter…

Ich will mir auch gar nicht vorstellen, was Polizisten sagen, wenn der Anzeigenerstatter auf seinem Weg zur Wache zufällig kontrolliert wird. Die Aussage “Ich wollte das gerade bei der Polizei abgeben” dürfte vermutlich für nichts gut sein, außer für einige trockene Lacher im Pausenraum des Reviers.

So geht das aber nicht, liebe Polizei, dieser Ratschlag ist für den Mülleimer.

Quelle: Lawblog

Handwerker im Internet- wie gut sind sie wirklich?

Handwerker im Internet: Es gibt viele Portale im Internet, die Handwerkerleistungen anbieten. Nur halten sie auch was versprochen wird? Stern TV macht den Test

Wohnungsmängel: Wenn der Vermieter schweigt

Einer der größten Vermieter Deutschlands lässt seine Mieter in heruntergekommenen Wohnanlagen mit undichten Fenstern und Schimmel an den Wänden wohnen. Reklamationen werden über Callcenter abgewickelt und häufig passiert gar nichts.