Posts belonging to Category Warnungen



Verbraucherzentrale warnt:Betrüger manipulieren Rufnummernanzeige

verbraucherzentraleZahlreiche Verbraucher in ganz Deutschland werden von falschen Mitarbeitern einer “Kündigungszentrale” der Verbraucherzentrale angerufen, die ihnen Serviceleistungen anbieten: Beispielsweise werben sie mit einem Eintrag in eine “Sperrliste“, um diejenigen zu “schützen”, die an mehr als drei Gewinnspielen teilgenommen haben.

Besonders hinterhältig an dem Vorgehen der Betrüger ist die Tatsache, dass auf dem Display die Zentralnummer der echten Berliner Verbraucherzentrale auftaucht:
die 030-214 85-0.

Die Verbraucherzentrale Berlin warnt eindringlich vor diesen Anrufern. Um die echten von den falschen Verbraucherschützern unterscheiden zu können, gilt nach wie vor:

Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Berlin

rufen nie unaufgefordert an, sondern nur, wenn sie vorher Kontakt hatten – zum Beispiel über ein Beratungsgespräch – oder ein Anruf ausdrücklich gewünscht wird. In dem Fall nennen sie bereits im Vorfeld ihren Namen und ihre Funktion.
bieten niemals unaufgefordert Dienstleistungen an. Nebenbei: In der Verbraucherzentrale Berlin existiert weder eine Kündigungszentrale noch eine Sperrliste.
fragen niemals nach Bankverbindungen oder anderen Daten.

    Wenn nur der geringste Zweifel an der Identität der Anrufer besteht, sollten Verbraucher am besten einfach auflegen. Auf gar keinen Fall sollten sie persönliche Daten herausgeben.

    Quelle Verbraucherzentrale Berlin

    Wenn die Waschmaschine explodiert

    Waschmaschinen sollten im allgemeinen waschen, schleudern, und vieleicht auch noch trocknen. Aber, einige Waschmaschinen von einer bestimmten Baureihe des Herstellers Candy Hoover können explodieren.
    Laut einem Sprecher von Candy Hoover sind die Waschmaschinen aber sicher. Erst nach der Recherche von WISO reagiert Candy Hover und richtet auf der Firmenhomepage eine Meldefunktion für Kunden ein. Eine Rückrufaktion gibt es nicht.



    VerbraucherinfoTV sucht Insider, Aussteiger und Geschädigte, die was zu erzählen haben

    VerbraucherinfoTV sucht aktuell  für einen neuen Filmbeitrag über die Firma Euroweb oder Webstyle, Insider oder Aussteiger aus dem Großraum Bielefeld, Gütersloh, Versmold, oder Osnabrück . Selbstverständlich können sich auch Geschädigte bei uns melden. Diskretion wird zugesichert.

    Interessenten melden sich unter.

    Email: redaktion@konsumer.info

    Telefon: 05204-92.45.42

    Hinweis: spielwaren-dino.de leitet zu outlets.de weiter

    Die Internetpräsent von “www.outlets.de” dürfte mittlerweile jedem “Abgezockten” ein Begriff sein. “96 Euro pro Jahr und einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren” sind dann fällig, wenn sie unbedacht klicken. Und damit man sich bei der Icontent auch schöne Weihnachtsgeschenke leisten kann, wurde flugs ein neues Projekt gestartet “www.spielwaren-dino.de” nennt es sich.

    Im übrigen fleissig durch Google beworben, leitet die Domain, wenn man darauf klickt, zum Sonderabzockangebot von outlets.de weiter .

    www.spielwaren-dino.de, welche direkt auf outlets.de umleitet ist allerdings nicht auf die IContent GmbH oder deren Geschäftsführer Tomas Franko registriert.

    Wir können nur vermuten, dass sich die Icontent GmbH einen neuen Strohmann für eine neue Webpräsenz besorgt hat. Wir können uns auch nicht vorstellen, dass eine seriöse Firma ganz zufällig auf das Abofallenangebot von outlets.de weiterleitet.

    Im übrigen fehlt auf der Startseite von outlets.de immer noch der Hinweis auf die Kosten. Deshalb auch hier, Augen auf und Finger weg von der Maus, so günstig können outlets Schnäppchen nicht sein.

    Verbrennungsgefahr bei einigen Toshiba-Notebooks

    Bei bestimmten Satellite T130 und Satellite Pro T130 Notebooks wurde eine potenziell defekte Netzbuchse verbaut. Unter bestimmten Umständen kann sich eine solche defekte Netzbuchse so weit erhitzen, dass die Unterseite des Geräts an der Netzbuchse schmilzt. Aufgrund der hohen Temperaturen besteht Verbrennungsgefahr, wenn die überhitzte Netzbuchse bzw. der Netzteilstecker an bestimmten Stellen berührt werden.

    Ob Ihr Computer eventuell betroffen ist, können Sie anhand der ersten sechs Stellen der Modellnummer überprüfen. Diese Nummer finden Sie auf dem Produktetikett an der Geräterückseite.  Wenn die Modellnummer mit PST3AE oder PST3BE anfängt, ist das Gerät eventuell betroffen.

    Diese Informationen gelten nur für solche Notebooks, die in der EMEA-Region durch die Toshiba Europe GmbH in den Verkehr gebracht wurden.

    Toshiba empfiehlt dringend, das System-BIOS baldmöglichst auf Version 2.70 oder höher zu aktualisieren.

    Quelle: toshiba.eu

    Sieben Geheimschlüssel schützen vor dem Online-Gau

    Unser modernes Leben ist eng mit dem Internet verknüpft. Egal ob Kommunikation, Logistik und Handel, oder Bankgeschäfte. Dank des World Wide Web geht alles schnell von der Hand. Was würde aber geschehen, wenn das Netzwerk, auf das wir so vertrauen, plötzlich einbricht, wenn Cyberpiraten das Netz entern würden?

    PLANETOPIA zeigt erstmals einen von insgesamt nur weltweit “sieben Hütern des Internets“. Der britische Internet-Pionier Paul Kane ist, wie sechs weitere streng geschützte Menschen, im Besitz eines Dechiffriercodes, der bei einem GAU die weltgrößten Server neu starten oder komplett lahm legen soll, um Hackern keine Basis mehr zu bieten.



    Inkassobüro Acoreus: Wenn der Reporter 2x klingelt

    Es gibt Inkasobüros, die sind äusserst öffentlichkeitsscheu, wenn es um Fragen seitens der Medien und eines Kamerateams geht. Das beweist ein Video von Akte, indem das Team von Akte, das Unternehmen Acoreus Collection Services GmbH besuchen möchten, und ein paar unangenehme Fragen bezüglich ihren Mahnmethoden und deren Rechtmäßigkeit stellen wollen.

    Man verweigert eine Auskunft, holt die Polizei, lässt das Akte Team aus dem Haus werfen, und zeigt den Reporter von Akte dann auch noch wegen Hausfriedensbruch an. Darauf wendet sich das Team an den “Verband Deutscher Inkassounternehmen”, was es dort zu hören bekommt, ist wenig schmeichelhaft für Acoreus Inkasso.

    Acoreus Inkasso hat sich mittlerweile an eine Anwaltskanzlei aus München gewandt, welche Videohostingplattformen, wie zb. Dailymotion , anschreibt und anregt unbeliebten Berichte zu löschen. (Begründung: Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Acoreus Inkasso GmbH und unwahre Tatsachenbehauptungen). Wie die Firma Acoreus Inkasso versucht, ehrliche Berichterstattung zu verhindern, zeigt auch der Bericht eines anderen Webseitenbetreibers.

    Nachtrag: Heute am 7.9.2010 wurde das Video “wenn der Reporter 2 x klingelt” bei Dailymotion gelöscht

    An die Kanzlei Romatka bzw. Herr Skrabal, sie  sollten  sich schämen, mit fadenscheinigen Begründungen, ein Tatsachen  zeigendes Video löschen zu lassen. Uns würde ja interessieren, mit welchen “Argumenten” sie dieses Video gelöscht bekommen haben.  Aber für die Redaktion von Konsumer ist das kein Problem, hier ist es wieder Neu eingestellt.

    Gewerbeauskunft-Zentrale:Kunden und Polizei sprechen von Abzocke

    Das Ziel von Gewerbeauskunft-Zentrale, welche  eine Internetseite mit Brancheneinträgen betreibt, (“www.gewerbeauskunft-zentrale.de“) ist es, Unternehmer in das eigene Branchenverzeichnis aufzunehmen. Mit “unseriösem Vorgehen”, wie die Industrie und Handelskammer (IHK) Ostwestfalen in Bielefeld meint.

    Bereits im Juni warnte die Polizeidirektion Husum unter der Überschrift “Achtung Gewerbetreibende: Abzockerschreiben im Umlauf” vor der Gewerbeauskunft-Zentrale. In Minden nahmen Gewerbetreibende sogar an, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale im Auftrag der Stadtverwaltung handele. Die Stadt distanzierte sich davon in den Medien, wies aber darauf hin, dass das Vorgehen nach “polizeilichen Angaben kein Betrug” sei, da alle Angaben in dem Schreiben “korrekt seien”, wenn auch nicht sofort ersichtlich.

    Darin sieht die IHK eine “arglistige Täuschung“, sagt Morenike Throl vom Referat Recht der Kammer in Bielefeld. Sie habe in den vergangenen Monaten oft von der Gewerbeauskunft-Zentrale gehört.

    Bei dieser Masche wird die oft hohe Arbeitsbelastung der Selbstständigen ausgenutzt. Da kommt ein Brief mit offiziellem Eindruck, bei dem oben fett gedruckt steht, Schreiben ist Ihnen schon am 30.07.2010 per Post zugesandt worden!

    so Throl.

    Das Düsseldorfer Unternehmen ist Ende Juli vom Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität abgemahnt worden, habe bis jetzt allerdings nicht reagiert. Ein Sprecher der GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH kann die Aufregung nicht verstehen.

    Alle Angaben, die für ein Angebot nötig sind, sind vorhanden. Der Rest gehe aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervor. Außerdem liefere sein Unternehmen doch eine Gegenleistung, nämlich den Eintrag auf www.gewerbeauskunft-zentrale.de. Die Internetseite wird “mehrere hunderttausend Mal pro Monat angeklickt”. Auch die negativen Einträge in Internetforen zu seinem Unternehmen seien ihm völlig unverständlich und allenfalls gebe es sie nur vereinzelt. Dass zudem die Polizei im Internet vor dem Angebot seiner Firma warnt, könne er nicht nachvollziehen. Er wolle jetzt gerichtlich dagegen vorgehen.

    Quelle: Gerald Dunkel/NW-News

    Inkasso Firma “Acoreus Collection Services” fühlt sich im Persönlichkeitsrecht verletzt

    Wir berichteten zuletzt am 4. Mai 2010 über die Inkassofirma, die versucht, mit teilweise verjährten Forderungen Kasse zu machen. Danach Ruhe…. Am 2.9.2010 erreichte uns ein Fax in dem sich der Rechtsvertreter von Acoreus beschwert, dass wir angeblich die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantschaft verletzen, wenn wir die Mahnschreiben, die “ich” erhalten habe veröffentlichen.

    Hat eine Inkasso Firma eine Persönlichkeit? Da fragt man sich doch gleich wie das gehen kann. Und wie diese Rechte durch die Veröffentlichung eines Schreibens, welches nicht privater Natur, aber fragwürdigen Inhaltes verletzt werden können erst recht.

    Eines fällt noch auf: Der hier ziemlich dreist erscheinenden Abmahnung durch die “Star-Anwälte” liegt eine Unterlassungserklärung bei. In dieser soll eine Zahlung von 10.ooo Euro versprochen werden – und zwar für jeden Einzelfall der Übertretung. Und natürlich möchte die Acoreus Collection Services GmbH einen Schadensersatz ,welcher sich aus einem Gegenstandswert von 15.ooo Euro errechnet. (…….)

    Persönlichkeitsrecht: Dazu sei erwähnt…

    Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994 – I ZR 216/92 – AfP 1995, 404, 407 f. – Dubioses Geschäftsgebaren – und BGHZ 138, 311, 320 m.w.N.). Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen. Insoweit drückt sich die Sozialbindung des Individuums in Beschränkungen seines Persönlichkeitsschutzes aus. Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten (vgl. BGH vom 20. Januar 1981 – VI ZR 163/79)

    Wie bereits erwähnt,  merkwürdig finden wir, dass sich eine Maschine in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen kann.

    (Alle Schreiben die wir bekommen haben, enthalten die Zeile: Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig).

    Interressant und sehr aufschlussreich  ist auch die Betrachtungsweise eines anderen Blogbetreibers, der ebenfalls über Inkasso Acoreus berichtet.

    Online-Einkauf – Wenn die Ware nicht geliefert wird

    Familie O. aus Erlbach-Kirchberg sucht für ihren Garten einen besonders schönen Pavillon im Wintergarten-Stil und findet das richtige Modell im Internet-Shop von www.anka24.de.

    Sie bestellt sofort. Um den stolzen Kaufpreis von 1.700 Euro finanzieren zu können, verzichtet das Ehepaar auf ihre geplante Urlaubsreise. Leider überweist Frau O. das Geld sofort, anstatt ein sogenanntes Online-Bezahlsystem wie bspw. PayPal zu nutzen. Die Familie O. legt zusammen mit Bekannten und Handwerkern das Fundament für den Pavillon an und wartet auf die Lieferung der bestellten Ware.

    Da diese nach gut zwei Monaten immer noch nicht da ist, storniert Frau O. enttäuscht ihre Bestellung bei dem Online-Händler. Dieser bestätigt die Stornierung und will die Rückabwicklung des bereits bezahlten Kaufbetrages an die Buchhaltung weiterleiten. Danach hat die Familie keinen Kontakt mehr zu dem Händler und auch ihr Geld hat sie bisher noch nicht zurückbekommen. Wir konfrontieren den Geschäftsführer mit dem Fall, der sich auf unser Drängen hin bereiterklärt.

    Inhaber Andreas K  betreibt noch diverse  andere Onlineshops unter anderem auch www.moebel360.de,

    Was uns bei diesem Onlineshop vom selben Inhaber wie oben Andreas K. aufgefallen ist, dass dieser Shop mit einem abgelaufenenTrusted Shop Siegel” wirbt, und somit dem Verbraucher “geprüfte Sicherheit” vortäuscht.

    Aber sehen sie dazu den Videobeitrag vom MDR und Escher