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Verbraucherzentrale warnt:Betrüger manipulieren Rufnummernanzeige

verbraucherzentraleZahlreiche Verbraucher in ganz Deutschland werden von falschen Mitarbeitern einer “Kündigungszentrale” der Verbraucherzentrale angerufen, die ihnen Serviceleistungen anbieten: Beispielsweise werben sie mit einem Eintrag in eine “Sperrliste“, um diejenigen zu “schützen”, die an mehr als drei Gewinnspielen teilgenommen haben.

Besonders hinterhältig an dem Vorgehen der Betrüger ist die Tatsache, dass auf dem Display die Zentralnummer der echten Berliner Verbraucherzentrale auftaucht:
die 030-214 85-0.

Die Verbraucherzentrale Berlin warnt eindringlich vor diesen Anrufern. Um die echten von den falschen Verbraucherschützern unterscheiden zu können, gilt nach wie vor:

Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Berlin

rufen nie unaufgefordert an, sondern nur, wenn sie vorher Kontakt hatten – zum Beispiel über ein Beratungsgespräch – oder ein Anruf ausdrücklich gewünscht wird. In dem Fall nennen sie bereits im Vorfeld ihren Namen und ihre Funktion.
bieten niemals unaufgefordert Dienstleistungen an. Nebenbei: In der Verbraucherzentrale Berlin existiert weder eine Kündigungszentrale noch eine Sperrliste.
fragen niemals nach Bankverbindungen oder anderen Daten.

    Wenn nur der geringste Zweifel an der Identität der Anrufer besteht, sollten Verbraucher am besten einfach auflegen. Auf gar keinen Fall sollten sie persönliche Daten herausgeben.

    Quelle Verbraucherzentrale Berlin

    Die Gewinnspiel-Mafia immer noch aktiv

    Im Juni im Berliner Zoobogen: Razzia in einem Call-Center. Der Vorwurf: Betrügerisches Gewinnspiel. Monatelang wurden von tausenden Konten per Lastschrifteinzug illegal Gebühren abgebucht. Trotz Ermittlung und Razzia: Die Masche geht weiter. Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin nimmt dazu Stellung und erklärt wie sie sich wehren können.



    Hinweis: spielwaren-dino.de leitet zu outlets.de weiter

    Die Internetpräsent von “www.outlets.de” dürfte mittlerweile jedem “Abgezockten” ein Begriff sein. “96 Euro pro Jahr und einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren” sind dann fällig, wenn sie unbedacht klicken. Und damit man sich bei der Icontent auch schöne Weihnachtsgeschenke leisten kann, wurde flugs ein neues Projekt gestartet “www.spielwaren-dino.de” nennt es sich.

    Im übrigen fleissig durch Google beworben, leitet die Domain, wenn man darauf klickt, zum Sonderabzockangebot von outlets.de weiter .

    www.spielwaren-dino.de, welche direkt auf outlets.de umleitet ist allerdings nicht auf die IContent GmbH oder deren Geschäftsführer Tomas Franko registriert.

    Wir können nur vermuten, dass sich die Icontent GmbH einen neuen Strohmann für eine neue Webpräsenz besorgt hat. Wir können uns auch nicht vorstellen, dass eine seriöse Firma ganz zufällig auf das Abofallenangebot von outlets.de weiterleitet.

    Im übrigen fehlt auf der Startseite von outlets.de immer noch der Hinweis auf die Kosten. Deshalb auch hier, Augen auf und Finger weg von der Maus, so günstig können outlets Schnäppchen nicht sein.

    Handel lockt Kunden mit Fantasie-Angaben zum Energieverbrauch von Elektrogeräten

    verbraucherzentraleEgal, ob es Notebooks, Staubsauger, Elektroheizpilze oder Waschmaschinen sind, der Handel wirbt teils mit Fantasie-Angaben zum Stromverbrauch von Elektrogeräten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband und mehrere Verbraucherzentralen mahnten im Rahmen der Verbraucherallianz “fürs klima” Werbung unter anderem von REWE, Pro Markt, Acer und Media Markt ab.

    Der Computer- und Technologiekonzern Acer warb für ein Notebook mit “bis zu 40 Prozent weniger Strom als vergleichbare Notebooks”, allerdings ohne einen Bezugswert anzugeben. LCD-Monitore der Firma Eizo sollen der Vertriebsfirma Avnet Technology Solutions zufolge “um bis zu 50 Prozent” Strom sparen. Auch hier fehlte die Bezugsgröße. Beide Firmen versicherten gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg, die Werbung nicht mehr zu verwenden.

    Rechtsexperte Immo Terborg kritisierte:

    “Ohne eine klare Bezugsgröße sind die Angaben nichtssagend. Denn die Kunden können sich kein Bild über die vorgegebene Einsparung machen. Oft fehlen auch Angaben, wie viel das Gerät überhaupt verbraucht.”

    Für Waschmaschinen, die “sparsamer als EEK A” sein sollen, warben unter anderem das Elektronik-Kaufhaus Pro Markt, das Möbelhaus Höffner und ein Edeka-Markt. Die Energieeffizienzklasse (EEK) A ist jedoch bereits die höchste Effizienzstufe auf der EU-Skala. Die Warenhaus-Kette real vergab für eine Waschmaschine sogar das Fantasiezeichen A*. In allen Fällen erreichten die Verbraucherzentralen, dass die irreführende Werbung nicht wiederholt wird.

    Bei Weißer Ware – also Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner – muss der Handel auf einer Skala von G bis A angeben, wie viel Energie ein Gerät verbraucht. Bei Waschmaschinen und Wäschetrocknern ist A derzeit die sparsamste Stufe. Nur bei Kühl- und Gefrierschränken gibt es nach A die effizienteren Klassen A+ und A++.

    Quelle verbraucherzentrale/Pressemitteilung

    Die Firma Antassia GmbH mit ihrem Abzock-Routenplaner abgemahnt

    Auf Grund sich häufender Beschwerden über Internetangebote der Firma Antassia GmbH, z. B. www.top-of-software.de ,  und viele andere Abofallen der Firma, informieren wir, dass die Firma durch die “Verbraucherzentrale Bundesverband” (vzbv), bereits abgemahnt wurde.

    Die Firma wurde aufgefordert es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Verbrauchern im Internet das Herunterladen von Software anzubieten, ohne den Preis deutlich erkennbar zu machen.
    Ferner wurde die bestehende Vorleistungsklausel – 12 Monate im Voraus zu bezahlen – beanstandet.

    Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist derzeit ein Klageverfahren am Landgericht Mainz, Aktenzeichen 4 O 229/10 anhängig.

    Betroffene, die jetzt eine Rechnung der Antassia GmbH oder Mahnungen von Inkassobüros erhalten, sollten die Berechtigung der Forderung genau prüfen, bevor sie Zahlungen leisten.
    Im Zweifel sollten sie sich rechtlichen Rat bei der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt einholen.

    Quelle Verbraucherzentrale

    Gerichtsentscheid: Extra Bankgebühren sind nicht zulässig

    Wenn Sie ihren Dispo Kredit überziehen, kann das richtig ins Geld gehen. Bis zu 20 Prozent Zinsen berechnet so manches Geldinstitut für diese Extraleistung.
    Das ist natürlich immer noch besser als eine Kreditkündigung. Eine weitere, zusätzliche Gebühr darf aber nicht erhoben werden, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 23 U 157/09).

    Auslöser des Rechtsstreits war eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Commerzbank, die ihren Kunden jedes mal fünf Euro in Rechnung stellte, wenn sie über den Dispo hinaus Geld abhoben. Natürlich zusätzlich zum ohnehin schon erhöhten Zinssatz von 18,75 Prozent.

    Die Banker argumentierten folgendermassen: Besonders wackelige Kunden müssten mehr bezahlen. Die Gebühr sei nur erhoben worden, wenn eine Überweisung den Betrag von 100 Euro überstieg. Schließlich trage die Bank in diesem Fall auch ein erhöhtes Ausfallrisiko.

    Laut Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt stellt das Ausführen einer Überweisung in der „geduldeten Überziehung” jedoch keinen besonderen Aufwand dar. Eine Extra-Gebühr ist deshalb unzulässig.

    Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Kunden, sich die zu Unrecht abgebuchten zusätzlichen Beträge von der Bank zurückholen. Das ist auch drei Jahre rückwirkend möglich.
    Es war nicht die erste Klausel, die von einem Gericht verboten wurde.

    Grundsätzlich gilt: Unzulässig ist eine Gebühr immer dann, wenn die Bank mit der Gebühr eine gesetzliche Pflicht erfüllt oder eigene Interessen durchsetzen will.

    Deshalb müssen typische Bankdienstleistungen wie z.b. das Einrichten und Schließen eines Girokontos oder die Änderung eines Freistellungsauftrages immer kostenfrei sein.

    Quelle Bild.de

    Abzockmaschen bei Partnervermittlungen

    Unseriöse Partnervermittler spielen mit den Hoffnungen einsamer Singles und schrecken vor Abzocke nicht zurück. Dabei tarnen sie sogenannte Freizeitclub- als Partnervermittlungsverträge. Zwischen den beiden Vertragsformen liegen – juristisch gesehen – Welten, so Matthias Wins, Jurist der Verbraucherzentrale Rostock. Er kennt diese unseriöse Masche und erklärt, wie Geschädigte dennoch aus dem Vertrag kommen.



    Warnung vor Abzocke durch Inkassobüros bei Forderungen ohne Grundlage

    Zahlungsaufforderungen von Inkassobüro sind ärgerlich genug. Noch schlimmer sind wohl nur Forderungen von Geldeintreibern ohne jegliche berechtigte  Grundlage.

    Immer öfter flattern Konsumenten Briefe ins Haus, in denen Rückstände bei angeblichen Internet-Abos gemahnt werden.

    Sogar Personen, die keinen Computer besitzen oder noch nie im Internet gesurft haben, erhielten Mahnschreiben von Proinkasso. In zumindest zwei nachgewiesen Fällen schickten die Geldeintreiber sogar Briefe an – seit über einem Jahr – Verstorbene.

    …so die VKI-Expertin.

    Die Massenbriefe von der Firma Proinkasso des Herrn Stefan Straßburg sind folgendermaßen aufgebaut: Als Mandant, der angeblich das Inkasso-Büro mit dem Eintreiben des Geldes beauftragt hat, tritt meist ein Unternehmen  auf, dessen Anschrift und Kontaktdaten nicht eindeutig nachvollziehbar sind. Die angeblich geschuldete Gesamtsumme, die innerhalb von sieben Tagen auf ein deutsches Konto überwiesen werden soll, beträgt knapp 160 Euro.

    Weiter enthalten die Schreiben Angaben zum Datum (mit der genauen Uhrzeit und IP-Adresse des Computers, von dem aus der Abschluss getätigt worden sein soll), an dem sich die Konsumenten angeblich für kostenpflichtige Abo-Services wie etwa die Internetseite “www.pflanzen-heute.com” angemeldet haben sollen.

    Der wichtigste Ratschlag lautet, bei bloß behaupteten Forderungen, die keine Grundlage in einem zuvor getätigten Abschluss haben, keinesfalls zu zahlen. Die Verbraucher sollten sich informieren und gegen ungerechtfertigte Mahnbriefe wehren. Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein will, muss die angeblichen Forderungen in einem eingeschriebenen Brief zurückweisen.

    Quelle: Wienerzeitung

    Der EC-Karten-Schwindel: So schnell werden Sie ausspioniert

    Reichlich Bargeld in der Tasche braucht heute niemand mehr. Mit der EC-Karte kann man fast überall problemlos bezahlen oder jederzeit Geld abheben. Und davon profitieren auch die EC-Karten-Betrüger: Ob am Automat oder im Geschäft – überall muss man mit den dreisten Tricks der Gauner rechnen. Gerade deshalb sollten die Nutzer der Plastikkarten besonders vorsichtig im Umgang mit PIN-Nummer und Magnetstreifen sein. Zusammen mit Lothar Schirmer, Erster Kriminalhauptkommissar aus Magdeburg, hat AKTE den Test gemacht.



    Geschäfte mit falschen Gewinnversprechen

    Mal ist es eine “Agentur für die Abwrackprämie”, mal eine “Hauptverwaltung Mitte”, die sich per Werbebrief bei Verbrauchern meldet und einen unverhofften Geldsegen verspricht. Manchmal kündigt auch ein angebliches Autohaus die Lieferung eines Wagens an oder ein angeblicher Malermeister verspricht eine kostenlose Wohnungsrenovierung. Was die Werbebriefe gemeinsam haben: Stets rufen sie die Empfänger dazu auf, den angeblichen Absender unter einer teuren 0900-Nummer zurückzurufen.