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Verbraucherzentrale warnt:Betrüger manipulieren Rufnummernanzeige

verbraucherzentraleZahlreiche Verbraucher in ganz Deutschland werden von falschen Mitarbeitern einer “Kündigungszentrale” der Verbraucherzentrale angerufen, die ihnen Serviceleistungen anbieten: Beispielsweise werben sie mit einem Eintrag in eine “Sperrliste“, um diejenigen zu “schützen”, die an mehr als drei Gewinnspielen teilgenommen haben.

Besonders hinterhältig an dem Vorgehen der Betrüger ist die Tatsache, dass auf dem Display die Zentralnummer der echten Berliner Verbraucherzentrale auftaucht:
die 030-214 85-0.

Die Verbraucherzentrale Berlin warnt eindringlich vor diesen Anrufern. Um die echten von den falschen Verbraucherschützern unterscheiden zu können, gilt nach wie vor:

Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Berlin

rufen nie unaufgefordert an, sondern nur, wenn sie vorher Kontakt hatten – zum Beispiel über ein Beratungsgespräch – oder ein Anruf ausdrücklich gewünscht wird. In dem Fall nennen sie bereits im Vorfeld ihren Namen und ihre Funktion.
bieten niemals unaufgefordert Dienstleistungen an. Nebenbei: In der Verbraucherzentrale Berlin existiert weder eine Kündigungszentrale noch eine Sperrliste.
fragen niemals nach Bankverbindungen oder anderen Daten.

    Wenn nur der geringste Zweifel an der Identität der Anrufer besteht, sollten Verbraucher am besten einfach auflegen. Auf gar keinen Fall sollten sie persönliche Daten herausgeben.

    Quelle Verbraucherzentrale Berlin

    VerbraucherinfoTV sucht Insider, Aussteiger und Geschädigte, die was zu erzählen haben

    VerbraucherinfoTV sucht aktuell  für einen neuen Filmbeitrag über die Firma Euroweb oder Webstyle, Insider oder Aussteiger aus dem Großraum Bielefeld, Gütersloh, Versmold, oder Osnabrück . Selbstverständlich können sich auch Geschädigte bei uns melden. Diskretion wird zugesichert.

    Interessenten melden sich unter.

    Email: redaktion@konsumer.info

    Telefon: 05204-92.45.42

    Die Gewinnspiel-Mafia immer noch aktiv

    Im Juni im Berliner Zoobogen: Razzia in einem Call-Center. Der Vorwurf: Betrügerisches Gewinnspiel. Monatelang wurden von tausenden Konten per Lastschrifteinzug illegal Gebühren abgebucht. Trotz Ermittlung und Razzia: Die Masche geht weiter. Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin nimmt dazu Stellung und erklärt wie sie sich wehren können.



    Hinweis: spielwaren-dino.de leitet zu outlets.de weiter

    Die Internetpräsent von “www.outlets.de” dürfte mittlerweile jedem “Abgezockten” ein Begriff sein. “96 Euro pro Jahr und einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren” sind dann fällig, wenn sie unbedacht klicken. Und damit man sich bei der Icontent auch schöne Weihnachtsgeschenke leisten kann, wurde flugs ein neues Projekt gestartet “www.spielwaren-dino.de” nennt es sich.

    Im übrigen fleissig durch Google beworben, leitet die Domain, wenn man darauf klickt, zum Sonderabzockangebot von outlets.de weiter .

    www.spielwaren-dino.de, welche direkt auf outlets.de umleitet ist allerdings nicht auf die IContent GmbH oder deren Geschäftsführer Tomas Franko registriert.

    Wir können nur vermuten, dass sich die Icontent GmbH einen neuen Strohmann für eine neue Webpräsenz besorgt hat. Wir können uns auch nicht vorstellen, dass eine seriöse Firma ganz zufällig auf das Abofallenangebot von outlets.de weiterleitet.

    Im übrigen fehlt auf der Startseite von outlets.de immer noch der Hinweis auf die Kosten. Deshalb auch hier, Augen auf und Finger weg von der Maus, so günstig können outlets Schnäppchen nicht sein.

    Inkassobüro Acoreus: Wenn der Reporter 2x klingelt

    Es gibt Inkasobüros, die sind äusserst öffentlichkeitsscheu, wenn es um Fragen seitens der Medien und eines Kamerateams geht. Das beweist ein Video von Akte, indem das Team von Akte, das Unternehmen Acoreus Collection Services GmbH besuchen möchten, und ein paar unangenehme Fragen bezüglich ihren Mahnmethoden und deren Rechtmäßigkeit stellen wollen.

    Man verweigert eine Auskunft, holt die Polizei, lässt das Akte Team aus dem Haus werfen, und zeigt den Reporter von Akte dann auch noch wegen Hausfriedensbruch an. Darauf wendet sich das Team an den “Verband Deutscher Inkassounternehmen”, was es dort zu hören bekommt, ist wenig schmeichelhaft für Acoreus Inkasso.

    Acoreus Inkasso hat sich mittlerweile an eine Anwaltskanzlei aus München gewandt, welche Videohostingplattformen, wie zb. Dailymotion , anschreibt und anregt unbeliebten Berichte zu löschen. (Begründung: Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Acoreus Inkasso GmbH und unwahre Tatsachenbehauptungen). Wie die Firma Acoreus Inkasso versucht, ehrliche Berichterstattung zu verhindern, zeigt auch der Bericht eines anderen Webseitenbetreibers.

    Nachtrag: Heute am 7.9.2010 wurde das Video “wenn der Reporter 2 x klingelt” bei Dailymotion gelöscht

    An die Kanzlei Romatka bzw. Herr Skrabal, sie  sollten  sich schämen, mit fadenscheinigen Begründungen, ein Tatsachen  zeigendes Video löschen zu lassen. Uns würde ja interessieren, mit welchen “Argumenten” sie dieses Video gelöscht bekommen haben.  Aber für die Redaktion von Konsumer ist das kein Problem, hier ist es wieder Neu eingestellt.

    Inkasso Firma “Acoreus Collection Services” fühlt sich im Persönlichkeitsrecht verletzt

    Wir berichteten zuletzt am 4. Mai 2010 über die Inkassofirma, die versucht, mit teilweise verjährten Forderungen Kasse zu machen. Danach Ruhe…. Am 2.9.2010 erreichte uns ein Fax in dem sich der Rechtsvertreter von Acoreus beschwert, dass wir angeblich die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantschaft verletzen, wenn wir die Mahnschreiben, die “ich” erhalten habe veröffentlichen.

    Hat eine Inkasso Firma eine Persönlichkeit? Da fragt man sich doch gleich wie das gehen kann. Und wie diese Rechte durch die Veröffentlichung eines Schreibens, welches nicht privater Natur, aber fragwürdigen Inhaltes verletzt werden können erst recht.

    Eines fällt noch auf: Der hier ziemlich dreist erscheinenden Abmahnung durch die “Star-Anwälte” liegt eine Unterlassungserklärung bei. In dieser soll eine Zahlung von 10.ooo Euro versprochen werden – und zwar für jeden Einzelfall der Übertretung. Und natürlich möchte die Acoreus Collection Services GmbH einen Schadensersatz ,welcher sich aus einem Gegenstandswert von 15.ooo Euro errechnet. (…….)

    Persönlichkeitsrecht: Dazu sei erwähnt…

    Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994 – I ZR 216/92 – AfP 1995, 404, 407 f. – Dubioses Geschäftsgebaren – und BGHZ 138, 311, 320 m.w.N.). Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen. Insoweit drückt sich die Sozialbindung des Individuums in Beschränkungen seines Persönlichkeitsschutzes aus. Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten (vgl. BGH vom 20. Januar 1981 – VI ZR 163/79)

    Wie bereits erwähnt,  merkwürdig finden wir, dass sich eine Maschine in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen kann.

    (Alle Schreiben die wir bekommen haben, enthalten die Zeile: Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig).

    Interressant und sehr aufschlussreich  ist auch die Betrachtungsweise eines anderen Blogbetreibers, der ebenfalls über Inkasso Acoreus berichtet.

    Online-Einkauf – Wenn die Ware nicht geliefert wird

    Familie O. aus Erlbach-Kirchberg sucht für ihren Garten einen besonders schönen Pavillon im Wintergarten-Stil und findet das richtige Modell im Internet-Shop von www.anka24.de.

    Sie bestellt sofort. Um den stolzen Kaufpreis von 1.700 Euro finanzieren zu können, verzichtet das Ehepaar auf ihre geplante Urlaubsreise. Leider überweist Frau O. das Geld sofort, anstatt ein sogenanntes Online-Bezahlsystem wie bspw. PayPal zu nutzen. Die Familie O. legt zusammen mit Bekannten und Handwerkern das Fundament für den Pavillon an und wartet auf die Lieferung der bestellten Ware.

    Da diese nach gut zwei Monaten immer noch nicht da ist, storniert Frau O. enttäuscht ihre Bestellung bei dem Online-Händler. Dieser bestätigt die Stornierung und will die Rückabwicklung des bereits bezahlten Kaufbetrages an die Buchhaltung weiterleiten. Danach hat die Familie keinen Kontakt mehr zu dem Händler und auch ihr Geld hat sie bisher noch nicht zurückbekommen. Wir konfrontieren den Geschäftsführer mit dem Fall, der sich auf unser Drängen hin bereiterklärt.

    Inhaber Andreas K  betreibt noch diverse  andere Onlineshops unter anderem auch www.moebel360.de,

    Was uns bei diesem Onlineshop vom selben Inhaber wie oben Andreas K. aufgefallen ist, dass dieser Shop mit einem abgelaufenenTrusted Shop Siegel” wirbt, und somit dem Verbraucher “geprüfte Sicherheit” vortäuscht.

    Aber sehen sie dazu den Videobeitrag vom MDR und Escher



    Onlineshop: Electro-Devil – höllisch unzuverlässig

    Die Plattform electro-devil.de bietet verschiedene Produkte aus dem Bereich Consumer Electronics an, wie zum Beispiel DVD-Recorder, LCD-Fernseher, Spielekonsolen oder Handys, und wirbt auf ihrer Seite mit „höllisch guten Preisen“, die jedoch nur für registrierte Nutzer sichtbar sind. Doch was nützen Kunden gute Preise, wenn die bestellte und im Voraus bezahlte Ware viel zu spät oder aber überhaupt nicht geliefert wird? Wie ein Verbraucher OpSec in diesem Monat schrieb, hatte er bei electro-devil.de eine Nintendo DS Spielekonsole bestellt, aber nicht erhalten.

    Eine Rückbuchung des bereits überwiesenen Geldes war ihm zufolge nicht möglich. In Internetforen findet man ähnliche Erfahrungsberichte. Kritisiert wird jedoch nicht nur, dass die Ware in manchen Fällen gar nicht oder zu spät geliefert wird, sondern auch die Kommunikation mit dem Shop-Betreiber, die entweder nicht reibungslos oder überhaupt nicht funktioniert. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Herkunft der Produkte bzw. aus welchem Land sie versendet werden nicht klar erkennbar ist. Kommen Artikel aus dem Ausland, wie es laut Forenbeiträgen teilweise der Fall ist, haben Käufer eventuell keine Garantieansprüche.

    Quelle: antiabzocknet via das schwarze schaf.de

    Wie Hacker auf Ihre Rechnung telefonieren

    Wie dreiste Trickdiebe Telefonverteiler anzapfen – und auf Kosten ahnungsloser Mieter Geld kassieren. Janina J. war geschockt, als sie ihre Telefonrechnung bekam. Statt der üblichen 30 Euro monatlich sollte sie auf einmal 150 Euro zahlen – angeblich soll die 42jährige 120mal eine kostenpflichtige 0137-Nummer angerufen haben. Schnell stellt sich heraus, dass auch andere Mieter im Haus betroffen sind. Sie alle sind Opfer von Telefon-Hackern geworden, die im Keller die Leitungen anzapfen, um fette Beute zu machen.



    Die Firma Antassia GmbH mit ihrem Abzock-Routenplaner abgemahnt

    Auf Grund sich häufender Beschwerden über Internetangebote der Firma Antassia GmbH, z. B. www.top-of-software.de ,  und viele andere Abofallen der Firma, informieren wir, dass die Firma durch die “Verbraucherzentrale Bundesverband” (vzbv), bereits abgemahnt wurde.

    Die Firma wurde aufgefordert es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Verbrauchern im Internet das Herunterladen von Software anzubieten, ohne den Preis deutlich erkennbar zu machen.
    Ferner wurde die bestehende Vorleistungsklausel – 12 Monate im Voraus zu bezahlen – beanstandet.

    Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist derzeit ein Klageverfahren am Landgericht Mainz, Aktenzeichen 4 O 229/10 anhängig.

    Betroffene, die jetzt eine Rechnung der Antassia GmbH oder Mahnungen von Inkassobüros erhalten, sollten die Berechtigung der Forderung genau prüfen, bevor sie Zahlungen leisten.
    Im Zweifel sollten sie sich rechtlichen Rat bei der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt einholen.

    Quelle Verbraucherzentrale