Posts belonging to Category Inkasso



VerbraucherinfoTV sucht Insider, Aussteiger und Geschädigte, die was zu erzählen haben

VerbraucherinfoTV sucht aktuell  für einen neuen Filmbeitrag über die Firma Euroweb oder Webstyle, Insider oder Aussteiger aus dem Großraum Bielefeld, Gütersloh, Versmold, oder Osnabrück . Selbstverständlich können sich auch Geschädigte bei uns melden. Diskretion wird zugesichert.

Interessenten melden sich unter.

Email: redaktion@konsumer.info

Telefon: 05204-92.45.42

Die Gewinnspiel-Mafia immer noch aktiv

Im Juni im Berliner Zoobogen: Razzia in einem Call-Center. Der Vorwurf: Betrügerisches Gewinnspiel. Monatelang wurden von tausenden Konten per Lastschrifteinzug illegal Gebühren abgebucht. Trotz Ermittlung und Razzia: Die Masche geht weiter. Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin nimmt dazu Stellung und erklärt wie sie sich wehren können.



Inkassobüro Acoreus: Wenn der Reporter 2x klingelt

Es gibt Inkasobüros, die sind äusserst öffentlichkeitsscheu, wenn es um Fragen seitens der Medien und eines Kamerateams geht. Das beweist ein Video von Akte, indem das Team von Akte, das Unternehmen Acoreus Collection Services GmbH besuchen möchten, und ein paar unangenehme Fragen bezüglich ihren Mahnmethoden und deren Rechtmäßigkeit stellen wollen.

Man verweigert eine Auskunft, holt die Polizei, lässt das Akte Team aus dem Haus werfen, und zeigt den Reporter von Akte dann auch noch wegen Hausfriedensbruch an. Darauf wendet sich das Team an den “Verband Deutscher Inkassounternehmen”, was es dort zu hören bekommt, ist wenig schmeichelhaft für Acoreus Inkasso.

Acoreus Inkasso hat sich mittlerweile an eine Anwaltskanzlei aus München gewandt, welche Videohostingplattformen, wie zb. Dailymotion , anschreibt und anregt unbeliebten Berichte zu löschen. (Begründung: Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Acoreus Inkasso GmbH und unwahre Tatsachenbehauptungen). Wie die Firma Acoreus Inkasso versucht, ehrliche Berichterstattung zu verhindern, zeigt auch der Bericht eines anderen Webseitenbetreibers.

Nachtrag: Heute am 7.9.2010 wurde das Video “wenn der Reporter 2 x klingelt” bei Dailymotion gelöscht

An die Kanzlei Romatka bzw. Herr Skrabal, sie  sollten  sich schämen, mit fadenscheinigen Begründungen, ein Tatsachen  zeigendes Video löschen zu lassen. Uns würde ja interessieren, mit welchen “Argumenten” sie dieses Video gelöscht bekommen haben.  Aber für die Redaktion von Konsumer ist das kein Problem, hier ist es wieder Neu eingestellt.

Inkasso Firma “Acoreus Collection Services” fühlt sich im Persönlichkeitsrecht verletzt

Wir berichteten zuletzt am 4. Mai 2010 über die Inkassofirma, die versucht, mit teilweise verjährten Forderungen Kasse zu machen. Danach Ruhe…. Am 2.9.2010 erreichte uns ein Fax in dem sich der Rechtsvertreter von Acoreus beschwert, dass wir angeblich die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantschaft verletzen, wenn wir die Mahnschreiben, die “ich” erhalten habe veröffentlichen.

Hat eine Inkasso Firma eine Persönlichkeit? Da fragt man sich doch gleich wie das gehen kann. Und wie diese Rechte durch die Veröffentlichung eines Schreibens, welches nicht privater Natur, aber fragwürdigen Inhaltes verletzt werden können erst recht.

Eines fällt noch auf: Der hier ziemlich dreist erscheinenden Abmahnung durch die “Star-Anwälte” liegt eine Unterlassungserklärung bei. In dieser soll eine Zahlung von 10.ooo Euro versprochen werden – und zwar für jeden Einzelfall der Übertretung. Und natürlich möchte die Acoreus Collection Services GmbH einen Schadensersatz ,welcher sich aus einem Gegenstandswert von 15.ooo Euro errechnet. (…….)

Persönlichkeitsrecht: Dazu sei erwähnt…

Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994 – I ZR 216/92 – AfP 1995, 404, 407 f. – Dubioses Geschäftsgebaren – und BGHZ 138, 311, 320 m.w.N.). Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen. Insoweit drückt sich die Sozialbindung des Individuums in Beschränkungen seines Persönlichkeitsschutzes aus. Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten (vgl. BGH vom 20. Januar 1981 – VI ZR 163/79)

Wie bereits erwähnt,  merkwürdig finden wir, dass sich eine Maschine in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen kann.

(Alle Schreiben die wir bekommen haben, enthalten die Zeile: Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig).

Interressant und sehr aufschlussreich  ist auch die Betrachtungsweise eines anderen Blogbetreibers, der ebenfalls über Inkasso Acoreus berichtet.

Angeblicher Urheberrechtsverstoß und der Nutzniesser davon: Euroweb bzw. Webstyle

Dass es sehr fragwürdige Methoden und Praktiken sind, mit denen die Firma Euroweb, bzw, Webstyle arbeitet, dürfte hinlänglich bekannt und dokumentiert sein. Es gibt in Deutschland und Österreich viele Menschen, die sich mit den Verträgen, die Euroweb mit den Kunden abschliesst, über den Tisch gezogen fühlen. Dass dann über das merkwürdiges Geschäftsgebaren berichtet wird, dass versteht sich von selbst, mag es nun einer Firma gefallen oder nicht.

Die Firma Euroweb und seine Rechtsvertreter die Kanzlei Berger aus Köln versucht nun, Kritiker mundtot zu machen. Es wird versucht, mit allen -Mitteln- die Meinungsfreiheit und das Presserecht zu beugen und zu beschneiden.

Vor 3 Tagen hatte die Redaktion von konsumer.info auf  der Videoplattform bei Dailymotion  ” www.dailymotion.com/verbraucherinfoTV“  unter anderem eigene Produktionen über die Firma Euroweb und Webstyle veröffentlicht, gestern bekam die Redaktion eine sehr aufschlussreiche Mail von Dailymotion zugestellt.

Hallo verbraucherinfoTV,
Einige oder alle Elemente deines Videos: “Die Maschen der Firma Euroweb,” wurden als Verletzung der Urheberrechte einer dritten Partei (z.B. Autor, Produzent, Artist, etc.) erkannt. Es wurde auf Anfrage des Rechteinhabers entfernt.

Du solltest darauf achten, dass die Nutzung und Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Content die Erlaubnis des Urhebers oder Eigentümers voraussetzt. Wenn dir die Verbreitung des Videos gestattet ist, sende uns bitte alle Details per Email an feedback@dailymotion.com.
Viele Grüße,
Dein Dailymotion Team

Sehr interessant das ganze soso, wir verletzen bei der eigenen Produktion unsere Urheberrechte, na sowas aber auch….

Das erinnert uns ganz nebenbei an die GVU die unlängst sich ganz sauber in die Nesseln setzte

Wir wollen hier ja jetzt nichts behaupten, aber ganz im Vertrauen, wer außer der Firma Euroweb mit ihren Rechtsvertretern hätte daran Interesse, bei Dailymotion zu behaupten, das genannte Video sei nicht von konsumer.info produziert?

Die Redaktion von Konsumer hat das Video “Die Maschen der Firma Euroweb”  mittlerweile wieder online. Gerne dürfen interressierte das Video weiterverteilen. oder downloaden

Sehr interessant und lesenswert ist es, wie ein anderer Blogbetreiber über die Firma Euroweb berichtet, da konnten wir uns  in dem Zusammenhang ein schmunzeln nicht verkneiffen.

Wie Hacker auf Ihre Rechnung telefonieren

Wie dreiste Trickdiebe Telefonverteiler anzapfen – und auf Kosten ahnungsloser Mieter Geld kassieren. Janina J. war geschockt, als sie ihre Telefonrechnung bekam. Statt der üblichen 30 Euro monatlich sollte sie auf einmal 150 Euro zahlen – angeblich soll die 42jährige 120mal eine kostenpflichtige 0137-Nummer angerufen haben. Schnell stellt sich heraus, dass auch andere Mieter im Haus betroffen sind. Sie alle sind Opfer von Telefon-Hackern geworden, die im Keller die Leitungen anzapfen, um fette Beute zu machen.



Die Firma Antassia GmbH mit ihrem Abzock-Routenplaner abgemahnt

Auf Grund sich häufender Beschwerden über Internetangebote der Firma Antassia GmbH, z. B. www.top-of-software.de ,  und viele andere Abofallen der Firma, informieren wir, dass die Firma durch die “Verbraucherzentrale Bundesverband” (vzbv), bereits abgemahnt wurde.

Die Firma wurde aufgefordert es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Verbrauchern im Internet das Herunterladen von Software anzubieten, ohne den Preis deutlich erkennbar zu machen.
Ferner wurde die bestehende Vorleistungsklausel – 12 Monate im Voraus zu bezahlen – beanstandet.

Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist derzeit ein Klageverfahren am Landgericht Mainz, Aktenzeichen 4 O 229/10 anhängig.

Betroffene, die jetzt eine Rechnung der Antassia GmbH oder Mahnungen von Inkassobüros erhalten, sollten die Berechtigung der Forderung genau prüfen, bevor sie Zahlungen leisten.
Im Zweifel sollten sie sich rechtlichen Rat bei der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt einholen.

Quelle Verbraucherzentrale

Falscher Inkasso-Dienst aufgeflogen

Mit einem gefälschten Inkasso Unternehmen hat ein 26 Jahre alter Mann bundesweit unbescholtene Bürger abgezockt. Angeblich im Auftrag einer nicht mehr existierenden Multimediafirma verschickte er Briefe in denen er die Angeschriebenen zur Zahlung von 162,98 Euro aufforderte. Das Geld sollten die Adressaten auf eines von zwei angegebenen Konten überweisen. Den «Schuldnern» drohte er gleichzeitig mit einem Gerichtsverfahren und einer Pfändung, falls sie der Forderung nicht nachkämen.

Nach rund zweimonatigen Ermittlungen durchsuchte die Polizei amvergangenen Mittwoch die Wohnung und die Büroräume des Mannes in Düsseldorf. Beweismaterial wurde sichergestellt. Der 26-Jährige wurde wegen des Verdachts des mehrfachen Betrugs festgenommen und sitzt nun in Untersuchungshaft.

Wie die Polizei weiter mitteilte, haben bislang 65 Angeschriebene nicht gezahlt, sondern Anzeige erstattet. Die Zahl der Opfer ist noch nicht bekannt.

Die Polizei bittet weitere Geschädigte, die von dem real nicht existierenden Inkasso-Unternehmen «Fa. Sauer & Söhne Inkasso» angeschrieben wurden, sich zu melden.

Quelle: an-online

Das Amtsgericht Berlin verurteilt die “Parkräume KG” zur Rückzahlung der Abschleppkosten

Die Abzockmaschen der Parkräume KG sind hinlänglich Bundesweit bekannt. Die Firma “Parkräume KG” lässt Autos vor Supermärkten entfernen und kassiert dann den Halter übel ab. Ursprünglich sass die Firma in München, da sie dort aber von Seiten der Gerichte richtig “Feuer” bekam, zog besagte Firma nach Berlin um, in der Hoffnung, dass man in der Bundeshauptstadt besser abzocken kann, und wenn abgeschleppte Autofahrer gegen sie klagen, die Gerichte im Sinne der Parkräume KG urteilen. Das dem aber bei weiten nicht so ist, beweist folgendes Urteil:

Mit Urteil des Amtsgericht Berlin-Mitte 13 C 81/10 vom 05.08.2010 wurde Parkräume KG zur Rückzahlung der Abschleppgebühren wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt. Von den einkassierten 219,50 € muss die Parkräume KG 109,50 € zzgl. Zinsen an den Kläger zurückzahlen. Das Gericht hält nur die reinen Abschleppkosten für zulässig und schätzte diese Kosten auf 110,00 €.

Das Amtsgerichtgericht München weist darauf hin, dass es aufgrund der Verurteilung des Geschäftsführers der Parkräume KG wegen Nötigung durch das Landgericht Augsburg weiter an seiner Zuständigkeit gem. § 32 ZPO festhält”. (AG München 461 C 6407/10 vom 26.07.2010). Dies bedeutet, dass grds. an dem Ort geklagt werden kann, wo die unerlaubte Handlung der Parkräume KG begangen worden ist.

Die virtuelle Firmensitzverlegung nach Berlin hat der Parkräume KG also nicht geholfen. Betroffene, die im Raum München von der Parkräume KG abgezockt worden sind, können also weiterhin in München Klage mit sehr guten Erfolgsaussichten einreichen.

Alle Urteile gegen die “Parkräume KG”  finden sie dort zum anschauen oder downloaden.
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Der dreiste Betrug mit Kontaktanzeigen

So mancher Single ist auf der Suche nach dem Partner fürs Leben und wird gnadenlos abgezockt. Die Einsamkeit Alleinstehender sollen drei Männer aus Hannover für ihr illegales Geschäft ausgenutzt haben. Die Quittung: Das Trio muss sich nun vor dem Landgericht Hildesheim verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim wirft den 3 Angeklagten: (Gewerbsmäßiger) Betrug und gewerbsmäßige
Urkundenfälschung in 84 bzw. 19 Fällen, bzw. Beihilfe dazu in 21 Fällen vor.

67 Geschädigte aus ganz Deutschland sollen um mehr als 92.000 Euro betrogen worden sein. Mit Hilfe fingierter privater Kontaktanzeigen sollen sie Männer animiert haben, teure Sondernummern anzurufen. Die Angeklagten schalteten dafür in Tages- und Wochenzeitungen sowie Anzeigenblättern in ganz Deutschland private Kontaktanzeigen.

Dabei wurden die Interessenten angehalten, eine Kurznachricht an die Dame zu senden. Beim anschließendem telefonischen Kontakt spiegelten die Frauen am anderen Ende der Leitungen vor, dass für die Anrufer nur geringe Kosten entstehen würden.

„In Wirklichkeit führten die Anrufe zu einer teuren Flirt- oder Dating-Line der Firma der Angeklagten“,

sagte Oberstaatsanwalt Uwe Görlich am Freitag bei der Anklageverlesung.

Die Telefonistinnen gaukelten den Anrufern vor, sie arbeiteten in einem Kinderheim, bei einer Unfallhilfe oder einem Gefängnis. Dann verstrickten sie die Männer geschickt in stundenlange Gespräche.

Dabei animierten sie ihre Anrufer zu sogenannten Konferenzschaltungen, die doppelte und dreifache Kosten nach sich zogen. Die Partnersuchenden zahlten so bis zu 1500 Euro am Tag für die Gespräche. Dabei telefonierten sie mitunter sogar vom Firmenhandy oder vom Anschluss der Eltern. Ein Mann musste für einen dreitägigen telefonischen Kontakt 7139 Euro zahlen.

Fast zwei Jahre lang kassierten die Angeklagten, ehe die Masche aufflog.

„Nach dem Erhalt der hohen Telefonrechnung erstatteten die Geschädigten Anzeige“,

erläuterte Oberstaatsanwalt Görlich.

Die angeblich kontaktwilligen Damen am Telefon wurden nicht ermittelt.

Quelle: neue Presse via dpa