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Akte2010: Ein Insider packt aus – So skrupellos arbeiten Gewinnspiel-Firmen

Mit dubiosen Gewinnversprechen erschleichen sich Callcenter-Agents die Kontonummern ihrer hauptsächlich älteren Opfer. Dann wird rücksichtslos abgebucht. Eine Gegenleistung? Fehlanzeige!. Ein ehemals hochrangiger Insider packt aus:

Der Geldfluss funktioniert so, dass von den Konten der angeblichen Kunden abgebucht wird und in kürzester Zeit in kleinen Tranchen auf nicht rückbringbare Bankinstitute überwiesen wird und von dort aus aufgeteilt wird in die so genannten Steueroasen.“

Experten vermuten längst ein internationales Betrugskartell.

„Man kann davon ausgehen, dass diese Firmen in irgendeiner Form zusammen arbeiten… Wir glauben, dass es eine Zentrale gibt“

sagt ein an den Ermittlungen beteiligter Kriminalbeamter. Nach umfangreichen Recherchen und mit Unterstützung der Kollegen des ORF hat AKTE herausgefunden: Die Spur zu den Drahtziehern der international agierenden Gewinnspiel-Abzockern führt nach Wien.

Die gesamte Liste der Abzockfirmen und noch mehr Hintergrundinfos  finden sie auf Betrugskartel

Bitte vergessen Sie nicht: Je mehr an Beschwerden eingehen, desto enger wird das Netz für die Täter! Helfen Sie mit, dem Treiben ein Ende zu setzen!

Betrügerische Tricks bei Kaffeefahrten

Schätzungsweise vier Millionen Menschen gehen jährlich auf Kaffeefahrt und viele werden übers Ohr gehauen. Verkauft werden meist überteuerte Matratzen, Töpfe und Tabletten, die ein langes Leben bescheren sollen.

Oft wird bares Geld versprochen und die Kaffeefahrt als angebliche Gewinnübergabe getarnt. Gemeinsam ist den Betrügern, dass sie ausschließlich Postfach-Adressen verwenden, und dass die Firmenbezeichnungen frei erfunden sind. So kann der Verbraucher nicht zurückverfolgen, von wem er die Post bekommen hat. Ein weiteres auffälliges Merkmal für betrügerische Kaffeefahrten ist, dass der Eingeladene grundsätzlich weitere Personen mitbringen kann.

Und wieder: Abzocke auf Kaffeefahrt – Rentner soll 2.600 Euro zahlen

kaffeefahrtTrotz aller Warnrungen seitens der Polizei und Verbraucherschutzverbände finden windige Händler mit fingierten Kaffeefahrten immer noch genügend Abnehmer für ihre überteuerten Produkte. Eine Kaffeefahrt führte direkt in eine Gaststätte .

„Dort wurde die ganze Busgesellschaft, den ganzen Tag über mit allen Variationen geschickter Verkaufspsychologie berieselt, dem sich vor allem ältere Menschen kaum entziehen können“

informierte Polizeisprecher Wolfgang Schoch. Neben Magnetbändern wurden insbesondere Nahrungsergänzungsmittel zur Verbesserung der geistigen Aktivität (Q 10) angeboten.

Für jede Bestellung und bei späterer Auslieferung gegen Barzahlung, sind jedem Teilnehmer neben weiteren anderen kleinen Geschenken eine Digitalkamera versprochen worden. Viele der Teilenehmer, überwiegend Rentner, waren aufgrund der Abgeschiedenheit des Lokals, wo sie mit Bussen zur Verkaufsveranstaltung gezielt hingefahren worden sind, auf die Veranstalter angewiesen. Diesen Umstand nutzend, hatte die Veranstalter mit den Senioren, die sich von den Angeboten verlocken ließen, leichtes Spiel.

Einer von ihnen erstattet nun etwas verspätet dann doch Anzeige, weil er sich betrogen fühlt. So musste er für das von ihm bestellte „Q 10 Konzentrat“ in Ampullenform für eine Monatskur für sich und seine Frau rund 2600 Euro in bar bezahlen. Nicht nur, dass dies weit überteuert war, auch das versprochene Geschenk, eine Digitalkamera, erwies sich als Flop, denn es handelte sich um ein älteres Modell, das gar nicht funktionierte. Versuche seines Anwalts, das Geschäft rückgängig zu machen scheiterte schon allein daran, dass sämtliche Schreiben an die im Ausland ansässige Firma ungeöffnet und postwendend als nicht zustellbar zurückkamen.

quelle: suedkurier

Ein wirksames Mittel gegen die Abofallenbetreiber!

gericht1Es gibt ein wirksames Mittel den Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen. Es nennt sich negative Feststellungsklage.

Negative Feststellungsklagen sind eine bestimmte Klageform im deutschen Zivilrecht.

Ihr Ziel ist es, bei einem Streit zwischen zwei Parteien von einem Gericht entscheiden zu lassen, ob zwischen den beiden Betroffenen ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht. Das gilt insbesondere dann, wenn man feststellen lassen möchte, dass die Mahnung zu Unrecht erfolgt ist.

Vor allem als Opfer von Abo- und Vertragsfallen im Internet wehren sich Verbraucher bisweilen gegen die Abzocker, indem sie vor Gericht eine negative Feststellungsklage erheben. Sprich:

Sie ziehen vor Gericht um feststellen zu lassen, dass die Täter von ihnen kein Geld verlangen dürfen.

Negative Feststellungsklage können auch Menschen erheben, die sich zu Unrecht abgemahnt fühlen. In diesem Fall können die Abgemahnten vom zuständigen Gericht feststellen lassen, dass kein Unterlassungsanspruch gegen sie besteht. Die Beweislast, dass die Abmahnung eben doch berechtigt ist, trägt dann der Abmahnende. Zuständig ist das Gericht, bei dem der Abzocker klagen müsste, also meistens das Heimatgericht der “Opfer”

Was sie das kostet, entnehmen sie der Tabelle aus dem beigefügten Link.
http://www.rechtspraxis.de/gebuehr.htm

Da die Forderung der Abzocker relativ gering ist, meist unter 300,00 Euro  ergeben sich Gerichtskosten von ca.25,- Euro, die der Klagende vorstrecken muss. Dieser Betrag versteht sich natürlich OHNE Anwaltskosten. Da aber hier ein Anwalt nicht zwingend notwendig ist, bleibt der Betrag moderat.

Folgendes Fallbeispiel:
Wenn das nur 500 Verbraucher durch ziehen und vor Gericht gehen, ergibt das 500 Urteile, die dann bald als Präzedenzfälle zu betrachten sind, und den Abofallenbetreibern den Garaus machen.

Übrigens, die Kosten von der Klage, holen sie sich mittels einer Vollstreckung (Pfändung ) gegenüber dem Abzocker wieder.

Google Adwords: Google macht es den Abofallenbetreibern leicht

Die Abzocker lassen sich nicht von Schutzssoftware oder von den Initiativen von OpenOffice.org und G-Data abschrecken und machen dreist  weiter mit ihren Abofallen.  Es funktioniert noch immer mit Hilfe von Google  Adwords.

So gehts:  Die Abzocker stellen Werbung rein, mit Links auf immer neu benannte Webseiten, von denen auf die zentrale Downloadseite der Abofalle verlinkt wird.

Sucht man bei Google.de oder Google.ch den Begriff “openoffice” auf, sieht man ganze 6 Links auf Abofallen auf Google Adwords anzeigen:

Google_Suche

Hinter “software-server.me” verbirgt sich das Abzockportal “my-downloads.de” der Firma Premium Content GmbH, mit ihrem Geschäftsführer: Viliam Adamca

Hinter “deine-software.info” verbirgt sich “softwaresammler.de” ehemals “opendownload.de” der Firma Content Services Ltd. Geschäftsführer Alexander Varin

Hinter “loads001.net“, “LoadCenter.org” und “load-schnell.org” verbirgt sich “mix-download.com” der Firma First Level Communication Ltd.

Hinter “software-proffessionell.de” verbirgt sich “online-downloaden.de” der Firma Online-Downloaden-Service Limited Company, mit dem  Geschäftsführer: Michael Bardenhagen

Es werden also immer mehr. Teilten sich vor einem halben Jahr noch 2 Firmen den Kuchen, sind es heute schon 4 Firmen, die sich den Kuchen teilen wollen.

Google selber scheint nichts dagegen unternehmen zu wollen oder zu können. Schliesslich sind sie nicht dafür verantwortlich und verdienen auch noch ein nettes Sümmchen dabei, wenn auf die Werbung geklickt wird. Dass das Geld Abzockopfern aus den Taschen gezogen wurde, scheint nicht weiter wichtig zu sein.

quelle

Das geheime Abzockhandbuch der Abofallenbetreiber

Leichte Satire:

Durch geheime Kanäle wurde mir eine aktuelle Ausgabe des berüchtigten Handbuches ” Leitfaden für Abzocker”  oder “wie scheisse ich auf Leute”  zugespielt.

Wie bekannt wurde ist dieser Leitfaden bei allen bekannten Abofallenbetreibern und deren gesetzlichen Vertretern Pfichtlektüre.

Wie man auf leute scheisst

Im Bild sehen sie  den für das Inkasso Geschäft tätigen Mitarbeiter. Der Hintergrund im Bild lässt vermuten, das dieses Bild in der Gegend von  Vlotho aufgenommen wurde.

„Sie haben gewonnen!” falsche Gewinnzusagen sind einklagbar

„Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Gewinn!” oder “Sie haben gewonnen! – 25000 Euro in Bar!”
wer hat sie nicht schon mal bekommen, diese zahlreichen und lästigen Gewinnschreiben, die Tag für Tag zuerst in den Briefkästen liegen und häufig direkt danach wieder im Mülleimer landen.

Meistens jedenfalls. Doch es gibt leider auch immer wieder Fälle, in denen Leute auf die betrügerischen Gewinnversprechen dubioser Unternehmen reinfallen und in der Regel am Ende leer ausgehen. Doch muss man sich denn so etwas auch immer gefallen lassen? Grundsätzlich nicht, da die Rechtslage normalerweise eindeutig ist:

§ 661a BGB -Gewinnzusagen:
„Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.”

Dazu sind inzwischen mehrere Urteile von Obergerichten bekannt, aus denen sich ergibt, das:

* für eine Klage das für den Wohnsitz des Gewinners zuständige inländische Gericht selbst dann zuständig ist, wenn der Versender seinen Sitz in einem anderen EG-Mitgliedsland hat;

* dem Gewinner in jedem Fall der volle Gewinn zusteht, wenn blickfangmäßig für den vollen Gewinn geworben wird.

Auf diese Fakten kann sich der Verbraucher berufen, um sich gegen irreführende Einladungen zu wehren. Dennoch ist jeder Fall anders gelagert und muss jeweils geprüft werden. Das bedeutet also, nicht bei jeder Gewinnversprechung hat der Verbraucher automatisch auch das Recht, den versprochenen Gewinn auch zu bekommen.

quelle: antiabzock.tv

Teure Rechnungen für Gratisprogramme: Abzocke im Internet

Vorsicht Falle!

Man muss es wohl schon so deutlich sagen. Im Internet gibt es leider eine Menge Webseiten, die nur unser Bestes wollen: Unser Geld – allerdings ohne angemessene Gegenleistung. Jörg Schieb erklärt, worauf man achten muss, um in keine Falle zu tappen ..

Abzock-Webseiten sind alle mehr oder weniger gleich aufgemacht: Relativ schick, schlichtes Design, die Vorzüge der Software werden in den Vordergrund gestellt. Oder die Vorzüge der Webseite, etwa dass alles virenfrei ist oder dass der Download besonders schnell erfolgt. Eigentlich alles mehr oder weniger selbstverständlich. Die Kosten aber werden gut versteckt. Auf manchen Webseiten werden die Kosten sogar überhaupt nicht erwähnt, zumindest nicht auf der Anmeldeseite, sondern nur versteckt in den AGB. Man muss also wirklich höllisch aufpassen. Wer aber die Augen offen hält, merkt eigentlich schnell, dass irgend etwas nicht stimmen kann.

Wenn eine Webseite ein Webformular enthält und alle möglichen Daten abfragt, womöglich sogar Geburtsdatum und Postadresse, dann sollten die Alarmglocken läuten. Denn solche Daten sind nur für einen Vertrag nötig – etwa wenn man etwas kaufen möchte, nicht aber bei einem kostenlosen Angebot. Es lohnt sich daher, ganz genau hinzuschauen, ob irgendwo von Kosten die Rede ist. In der Regel bescheiden irgendwo an der Seite oder am Ende der Seite. Oder auch immer häufiger komplett in den AGBs versteckt.

[youtube=http://www.youtube.com/watch?v=QAteDyMoDYE&hl=de&fs=1&]

quelle: antiabzocktv

Die Reportage: Das Ende einer Kaffeefahrt

Das Ende einer Kaffeefahrt.Wie auf Kaffeefahrten abgezockt wird, und die Reporter diesen Spuk beenden.

Teil 1

Teil 2

Teil 3