Posts belonging to Category Datenhandel



iPhone–Fallen! Die neuen Maschen der Abzocker

Wie ahnungslose Handy-Käufer beim iPhone-Kauf mit miesen Tricks abgezockt werden. 1,9 Millionen mal wurde das iPhone in Deutschland bislang offiziell verkauft. Hinzu kommen unzählige Privat-Verkäufe von gebrauchten oder importierten Geräten. Oft kann man so günstig an das begehrte Smartphone kommen – doch unter den vielen ehrlichen Verkäufern tummeln sich viele schwarze Schafe, die gar keine iPhones im Angebot haben! Von der leeren Verpackung bis zum gefälschten iPhone



Verbraucherzentrale warnt:Betrüger manipulieren Rufnummernanzeige

verbraucherzentraleZahlreiche Verbraucher in ganz Deutschland werden von falschen Mitarbeitern einer “Kündigungszentrale” der Verbraucherzentrale angerufen, die ihnen Serviceleistungen anbieten: Beispielsweise werben sie mit einem Eintrag in eine “Sperrliste“, um diejenigen zu “schützen”, die an mehr als drei Gewinnspielen teilgenommen haben.

Besonders hinterhältig an dem Vorgehen der Betrüger ist die Tatsache, dass auf dem Display die Zentralnummer der echten Berliner Verbraucherzentrale auftaucht:
die 030-214 85-0.

Die Verbraucherzentrale Berlin warnt eindringlich vor diesen Anrufern. Um die echten von den falschen Verbraucherschützern unterscheiden zu können, gilt nach wie vor:

Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Berlin

rufen nie unaufgefordert an, sondern nur, wenn sie vorher Kontakt hatten – zum Beispiel über ein Beratungsgespräch – oder ein Anruf ausdrücklich gewünscht wird. In dem Fall nennen sie bereits im Vorfeld ihren Namen und ihre Funktion.
bieten niemals unaufgefordert Dienstleistungen an. Nebenbei: In der Verbraucherzentrale Berlin existiert weder eine Kündigungszentrale noch eine Sperrliste.
fragen niemals nach Bankverbindungen oder anderen Daten.

    Wenn nur der geringste Zweifel an der Identität der Anrufer besteht, sollten Verbraucher am besten einfach auflegen. Auf gar keinen Fall sollten sie persönliche Daten herausgeben.

    Quelle Verbraucherzentrale Berlin

    Die Gewinnspiel-Mafia immer noch aktiv

    Im Juni im Berliner Zoobogen: Razzia in einem Call-Center. Der Vorwurf: Betrügerisches Gewinnspiel. Monatelang wurden von tausenden Konten per Lastschrifteinzug illegal Gebühren abgebucht. Trotz Ermittlung und Razzia: Die Masche geht weiter. Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin nimmt dazu Stellung und erklärt wie sie sich wehren können.



    Sieben Geheimschlüssel schützen vor dem Online-Gau

    Unser modernes Leben ist eng mit dem Internet verknüpft. Egal ob Kommunikation, Logistik und Handel, oder Bankgeschäfte. Dank des World Wide Web geht alles schnell von der Hand. Was würde aber geschehen, wenn das Netzwerk, auf das wir so vertrauen, plötzlich einbricht, wenn Cyberpiraten das Netz entern würden?

    PLANETOPIA zeigt erstmals einen von insgesamt nur weltweit “sieben Hütern des Internets“. Der britische Internet-Pionier Paul Kane ist, wie sechs weitere streng geschützte Menschen, im Besitz eines Dechiffriercodes, der bei einem GAU die weltgrößten Server neu starten oder komplett lahm legen soll, um Hackern keine Basis mehr zu bieten.



    Onlinekunden: Gelockt, gelinkt und abgezockt

    Die Angebote sind zu schön, um wahr zu sein: Laptops für knapp 200 Euro, Designerjeans für unter 100 Euro und hochwertige Digitalkameras für weniger als 50 Euro. Wenn man im Internet nach Elektronikgeräten oder Designerware zu Schnäppchenpreisen sucht, landet man schnell auf seriös aussehenden Seiten. Die Preise sind so gestaltet, dass viele Nutzer – ohne nachzudenken – auf „Jetzt Kaufen“ klicken.

    Doch so ein übereilter Klick kann teuer werden, wie auch Frau S. erfahren musste.

    An wen wird das Geld überwiesen? Rentner Dietmar E. aus Münster sagt, er habe nicht geahnt, worauf er sich einließ, als er auf eine Stellenanzeige reagiert habe. 600 Euro Nebenverdienst seien ihm angeboten worden, wenn er ein Konto eröffne und die Zugangsdaten weiterleite. Gewundert habe er sich nicht. Die Anzeige und die E-Mail-Kommunikation mit einem Herrn namens Mario Razzoli erschienen ihm seriös.

    Die Spur zu Mario Razzoli, also dem Vermittler des vermeintlichen Nebenjobs, führt schnell ins Leere. Der Name ist nach Auskunft der Ermittler nur ein Deckname. Die Kommunikation mit den Interessenten fand nur per E-Mail statt.

    Fast im Wochenrhythmus stellen Betrüger neue Seiten ins Netz. Die Postanschrift im Impressum ist meist nur eine Scheinadresse. Entweder sitzen dort andere Firmen, oder es gibt die Adressen gar nicht.

    Der EC-Karten-Schwindel: So schnell werden Sie ausspioniert

    Reichlich Bargeld in der Tasche braucht heute niemand mehr. Mit der EC-Karte kann man fast überall problemlos bezahlen oder jederzeit Geld abheben. Und davon profitieren auch die EC-Karten-Betrüger: Ob am Automat oder im Geschäft – überall muss man mit den dreisten Tricks der Gauner rechnen. Gerade deshalb sollten die Nutzer der Plastikkarten besonders vorsichtig im Umgang mit PIN-Nummer und Magnetstreifen sein. Zusammen mit Lothar Schirmer, Erster Kriminalhauptkommissar aus Magdeburg, hat AKTE den Test gemacht.



    Die Namen ändern sich: Die Abofallen der Nutzlosbranche bleiben

    Dieser Bericht ist zwar schon etwas älter, steht aber stellvertretend für die immer noch zahlreichen Abofallen, die zur Zeit aktiv sind. Geändert hat sich seit diesem Bericht nichts, nur die Firmennamen wurden ausgetauscht, die Abzocker bleiben meistens die selben.

    Es sind ja keine Abofallen, der Nutzer ist nur zu dumm um richtig zu lesen

    so die Aussage eines Mitarbeiters dieses Abofallenbetreibers .



    Vorsicht: Die Tricks der Datensammler

    Sammelwut: Das große Geschäft mit den Adressen der Kunden, und mit welchen Tricks Datensammler an diese kommen.



    Hoffnung für Abofallenopfer: Das Justizministerium bezieht Stellung

    Die Redaktion erreichte ein Schreiben von einem Abofallenopfer das sich an das Bundesministerium der Justiz gewand hatte. Wir baten hierzu um eine Stellungnahme seines beauftragten Rechtsanwaltsanwalts, “anwaltsofort” aus Halle/Saale.

    Das Anwortschreiben des Bundesministeriums  enthält wichtige Hinweise, welche auch die Rechtsauffassung der RA-Kanzlei bestätigen.

    1. Oft fehlt es schon an einem wirksamen Vertragsschluss.

    2.  Desweiteren kann man sich in vielen Fällen aus dem Vertrag, wenn er den geschlossen sein sollte, durch einen Widerruf lösen.

    3. Das BMJ verweist auf das erweiterte Widerrufsrecht. Verbraucher, welche nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind ( bei Kostenfallen ist dies in der Regel so ), können ihren Vertrag bis zur vollständigen Vertragserfüllung widerrufen, § 312d Absatz 3 BGB. Wertersatz für die erhaltene Leistung muss der Verbraucher nur dann leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und dennoch einer Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat, § 312d Absatz 6 BGB.

    § 312 d Absatz 6 BGB sagt folgendes:

    „(6) Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Abs. 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt“.

    Die Widerrufsbelehrung muss bei Dienstleistungen im Fernabsatz den deutlich gesetzlichen Hinweis enthalten, dass der Verbraucher Wertersatz im Falle des Widerrufs nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten hat, wenn er a) auf die Rechtsfolge vor Abgabe seiner Vertragserklärung  hingewiesen worden ist und  wenn er b) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

    Ein Vergleich mit dem Wortlaut einiger Kostenfallenbetreiber im Internet lohnt sich. Sichern Sie sich als Beweismittel einen Abzug des Wortlautes des Widerrufsbelehrung des jeweiligen Kostenfallenbetreibers und geben Sie diese Ihrem Anwalt. Auf jeden Fall sollte dann nochmals der vermeintliche Vertrag widerrufen werden. Hier das Originalschreiben des Bundesministeriums der Justiz

    Wir danken Herrn Rechtsanwalt Knöppel für die Erklärungen.

    Telefonwerbung – Verbotene Kaltaquise

    Wie mit Tricks das Verbot der Kaltaquise( Anrufe bei verbrauchern mit unterdrückter Rufnummer) umgangen wird. Mex im Gespräch mit einem Insider der die Maschen kennt.