Offener Brief an Facebook – mehr Verantwortung für den Verbraucherschutz

Ob Beschwerden über Datenschutzprobleme, fehlende Zugriffsmöglichkeit auf den eigenen Account oder Missbrauch des Accounts durch Dritte.

Das Soziale Netzwerk weist große Defizite im Bereich Nutzersupport und Datenschutz auf.

Facebook nimmt die Belange der Nutzer nicht angemessen ernst und versagt ihnen eine unmittelbare Beratung und Hilfestellung.

Deshalb fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine nachhaltige Verbesserung des Verbraucher- und Datenschutzes in einem offenen Brief an Facebook-Gründer Mark Zuckerberg und die Unternehmensleitung.

Facebook müsse angesichts seines Börsengangs die Unternehmenspolitik überdenken und den Verbraucherschutz ernsthaft verbessern.

Laden Sie sich den ganzen offenen Brief an Zuckerberg herunter.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

Abmahnpost von Rechtsanwalt Rene Wolfgang Backhaus?

Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet, verschickt ein Rechtsanwalt Rene Wolfgang Backhaus Abmahnschreiben an Verbraucher.

In dem Schreiben wird den Konsumenten vorgeworfen, illegale Dateien von der Firma Net Secure heruntergeladen zu haben. Um von einer Strafverfolgung abzusehen, solle man 167,20 Euro bezahlen.

Der Rechtsanwalt Rene Wolfgang Backhaus ist jedoch weder bei der Anwaltskammer Celle noch beim Amtsgericht Hannover und auch nicht im bundesweiten Anwaltsverzeichnis aufgeführt.

Ausserdem fehlt dem Schreiben der konkrete Tatvorwurf – also welches Werk wann heruntergeladen wurde.

Es sind formale wie grammatikalische Fehler zu finden. Auch stellt Herr Backhaus keine kostengünstige Kontaktmöglichkeit zur Verfügung.

Angegeben ist lediglich eine Mobilnummer.

Zahlen Sie nicht. Lassen Sie sich in diesem Fall nicht einschüchtern. Falls Sie unsicher sind- holen Sie sich Rat bei einem echten Rechtsanwalt.

“Buttonlösung” im Internet ab 1. August 2012

Wie Rechtsanwalt Thomas Stadler berichtet, werden ab 1. August 2012 Verträge mit Verbrauchern im Internet nur noch wirksam zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

Verwendet der Unternehmer eine Schaltfläche (“Button”) für die Bestellung, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis, z.B. “zahlungspflichtig bestellen”, beschriftet sein.

Bei fehlender Bestätigung oder fehlerhafter Beschriftung der Schaltfläche kommt kein Vertrag zustande.

Der Unternehmer muss im Zweifel beweisen, dass er seinen Pflichten ausreichend nachgekommen ist.

Diese “Buttonlösung” sieht das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet vor.

Vermutlich wird dieses neue Belehrungsmonster aber weniger vor Abofallen schützen, als wieder nur redliche, aber von den ständigen Gesetzesänderungen überforderte Shopbetreiber treffen. Der Gesetzgeber überfordert damit sowohl die Anbieter als auch die Verbraucher.

Internet-Betrüger geben sich als Polizisten aus

Cyber- Gauner versuchen bundesweit auf Onlineverkaufsplattformen – wie z.b. “quoka.de ” oder “ebay.de” – Kunden für hochwertige Elektronikartikel, zum Beispiel iPads zu gewinnen.

Sie stellen ein äußerst günstiges Angebot  auf den Plattformen ein. Für Käufer wird damit der Eindruck erweckt, ein besonderes “Schnäppchen” zu machen.

Zusätzlich versuchen die Täter Vertrauen aufzubauen, indem sie sich als Polizeibeamte beim potentiellen Käufer ausgeben. Als Beweis werden dem Meistbietenden oder Käufer  Kopien von Dienstausweisen via Email übersandt.

Die Dokumente sind gefälscht.

Später teilt der Cyber-Betrüger mit, dass er leider im Moment Probleme mit seinem Girokonto habe. Daher solle man den Kaufpreis z.b. an seine Schwester überweisen. So motiviert überweist der Kunde Geld auf das angegebene deutsche Girokonto.

Doch eine Warenlieferung an den Käufer bleibt aus.

Das bei dem Geschäft angegebene Konto gehört zu sogenannten„Finanzagenten“, die von den Onlinebetrügern bundesweit angeworben werden.

Ohne die Hintergründe zu erahnen stellen sie den Tätern ihr Girokonto für Zahlungseingänge zur Verfügung und leiten das Geld nach Abzug von etwa 10 Prozent über Geldtransferfirmen wie etwa „Western Union“ an die meist im Ausland sitzenden Betrüger weiter.

Selbst redend ist diese Art von Kontoausleihen strafbar und illegal. Sie können, wenn sie ihr Konto zur Verfügung stellen, wegen Geldwäsche und weiteren Straftaten belangt werden.

Man sollte sich bei Verkaufsverhandlungen nicht von Polizeiausweisen beeindrucken lassen, diese könnten gefälscht sein. Zahlungen sollten nur im Austausch gegen die Ware geleistet werden, zum Beipiel indem man sie möglichst abholt oder abholen lässt.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Kaufbetrag auf Girokonten dritter Personen überwiesen werden soll. Verkäufer und Zahlungsempfänger sollten immer identisch sein.

Agenten für Scientology: Der Scientology-Geheimdienst

Scientology ist eine der umstrittensten Sekten weltweit. Und dennoch folgen sogar Weltstars wie Tom Cruise und John Travolta der Organisation des Scientology-Gründers L. Ron Hubbard.

Im Mittelpunkt des brisanten ARTE und SWR- Films  steht der Dokumentarfilm “Office of Special Affairs O.S.A. – Der Scientology-Geheimdienst”.

Er beleuchtet, wie die Geheimorganisation der Scientologen gegen Kritiker, Politiker, Juristen, Medien und Aussteiger in den USA, in Frankreich und in Deutschland vorgeht.

Scientology-Aussteiger, zum Teil auch aus der höchsten Führungsebene der Organisation, und Scientology-Experten erzählen von ihren Schicksalen, von ihren Erfahrungen mit dem Geheimdienst und schildern, wie die Agenten der Scientologen weltweit agieren.

PR-Aktionen, Sabotage-Akte, Unterwanderung von Behörden und Organisationen, das Schikanieren von Aussteigern und Verleumdungskampagnen gegen Gegner, so beschreiben Insider und Betroffene das Instrumentarium von O.S.A.

Viele fühlen sich beschattet, bedroht und eingeschüchtert.

Laut der internen Anweisungen des Sektengründers L. Ron Hubbard sind Methoden wie Infiltration, Erpressung, Fälschung, Betrug, Bestechung und Nötigung erlaubt, um “das Überleben von Scientology” zu sichern.

Der deutsche Verbraucherschützer Ingo Heinemann, berichtet, wie ihm die O.S.A.-Schnüffler zusetzten.

Konkreter benennt der ehemalige bayerische Innenminister und Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) die Umgangsformen der Scientology-Geheimen:

Ihre Überwachungssysteme seien denen der DDR-Staatssicherheit vergleichbar.

Das Arte-Kamerateam bekam dies direkt zu spüren. Bei den Dreharbeiten wurden sie mehrfach von O.S.A.-Mitarbeitern angegriffen, Tätlichkeiten waren auch im Doku-Film zu sehen. Scientology mag schwer angeschlagen sein. Doch die religiös ummäntelten Machtmenschen deshalb schon für gefahrlos zu halten, wäre ein schwerer Fehler.

Sehen Sie sich den spannenden Dokumentationfilm bei  ARTE  oder Vimeo an.