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Gravitationswellen beförderten Anlageberater in den Knast

Sie verkauften das Universum als Internet-Provider, die Datenübertragung erfolge über Gravitationswellen. Alles Bluff. Jetzt beförderten die dubiosen Wellen den Leipziger Anlageberater Gerhard Steinbach geradewegs in den Knast.

Er und seine Mitstreiter Dr. Wolfgang Ungemach und Helmut Wiesecke wurden am 15. Dezember 2009 in Sachsen verhaftet. “Die drei Beschuldigten sitzen noch immer in Untersuchungshaft, ihnen wird Anlagenbetrug vorgeworfen”, bestätigte der Dresdner Oberstaatsanwalt Christian Avenarius.

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt auch noch gegen einen vierten mutmaßlichen Anlagebetrüger im Bunde: Jörg Patzer. Er ist allerdings noch auf freiem Fuß.

Das Quartett bildete die deutsche Repräsentanz einer Gesellschaft zur Datensicherung im Internet (GSDI), die der bayerische Physiker Hartmut Müller im Jahre 2003 auf Nordzypern gegründet hat.

2.750 Anleger überwiesen dieser Gesellschaft in sechs Jahren 9 Millionen Euro. Die Firma ist heute pleite, das Geld der Anleger verschwunden.

Die GSDI behauptete, sie sei gelistetes Mitglied im Forschungs- und Entwicklungspool des Softwarekonzerns Microsoft in Redmond (USA) und es werde dort an der “Anwendung der Datensicherung beim Online-Banking und bei der Kreditkartensicherheit auf der Grundlage der Global-Scaling-Erkenntnisse des Physikers Dr. Hartmut Müller” gearbeitet. Die Technologie habe bei Microsoft die Neuheiten-Pool-Kennnummer 67775. Microsoft dementierte diese Behauptung, die Technologie sei nicht von Microsoft mitentwickelt worden und es gebe auch keine Anwendung.

Der Leipziger Anlage-Guru Gerhard Steinbach sprach, und die Anleger glaubten ihm: “Aufgrund der fortgeschrittenen Entwicklung dürfen wir Ihnen jetzt ein wohl sensationelles Beteiligungsangebot machen, ein Angebot zur stillen Beteiligung an der Markteinführung des sensationellen Weltpatents durch die GSDI.” Die Laufzeit betrage zwischen 2 und 5 Jahren. Das Geld solle entweder an die Raiffeisenbank in Schlitters in Österreich oder direkt an die Yesilada Bank Limited nach Nordzypern überwiesen werden.

Anleger sollten eine so genannte Patentrendite von 18 Prozent pro Jahr (90 Prozent in 5 Jahren) erhalten, bei gleichzeitiger Anlagesicherheit. Zitat: “18,0% p.a. festverbriefte Rendite auf Investitionseinlagen. Die GSDI Cyprus Ltd. Investitionseinlagen sind durch den zypriotischen Bankeneinlagensicherungsfonds gegen Verlust des Einlagekapitals abgesichert. Die Sicherheit dieser Investitionseinlage basiert auf den 100% igen Aktienbesitz einer Bank an der Gesellschaft.” Gemeint ist die Yesilada Bank, die jedoch erklärte, dass die GSDI lediglich Kunde sei und ihr nicht gehöre.

Für jede Weiterempfehlung gab es eine Tipp-Geberprovision von 0,5 Prozent pro Monat beziehungsweise 6 Prozent der empfohlenen Anlagehöhe im Jahr, und zwar während der ganzen Laufzeit von 5 Jahren.

Das Geld floss in Strömen. Und niemanden schien es zu scheren, dass der Firmensitz und die Bank mit Nordzypern in einem Land war, das (außer von der Türkei) von keinem Land anerkannt war und mit dem es deshalb auch kein Investitionsschutzabkommen gab. Die Yesilada Bank (nach eigenen Angaben 12.000 Kunden) wurde 1997 als lokale Bank in einem türkischen Regime-Gebiet von dem dänischen Fischhändler Peter Franzen aus Toftir (821 Einwohner) gegründet, den man zuvor lediglich als Importeur von Seefischen in der türkischen Mittelmeerstadt Mersin kannte. Die Yesilada Bank hat nur eine Zulassung der Zentralbank auf Nordzypern und besitzt keinen Einlagensicherungsfonds, der vom Umfang her mit denen deutscher Banken vergleichbar wäre.

Auch dass der Physiker und GSDI-Gründer Hartmut Müller schon bei Wikipedia unter der Rubrik Pseudowissenschaftler eingeordnet wurde, schien niemanden zu stören. Müller verkauft über sein privates Institut für Raum- und Energieforschung in München und die Zeitschrift “Raum & Zeit” seit geraumer Zeit Lotto- und Börsenprognosen auf der Grundlage “stehender Gravitationswellen”.

Zeitgleich zu den stillen Beteiligungen an der Gravitationswellen-Technologie verkaufte Anlageberater Gerhard Steinbach auch noch Genussscheine für ein Wundergetriebe der Felix Würth AG aus dem bayerischen Bad Königshofen. Mit der Würthschen Welle würde sich die Leistung in Maschinen mit drehender Welle ohne äußere Energiezufuhr verdoppeln. Steinbach verkaufte in den Jahren 2003 und 2004 für Felix Würth 3.000 Genussscheine von je 150 Euro. 100 Euro und ein zusätzliches Agio von 6 Prozent blieben beim Vertrieb. 50 Euro pro Genussschein kam bei der Felix Würth AG an.

Als sich Anfang April 2004 herausstellte, dass die Würth-Getriebe nicht, wie versprochen, mechanische Energie aus dem Nichts generieren konnten, nahm die Staatsanwaltschaft gegen die Felix-Würth-Vorstände Ermittlungen wegen Anlagebetruges auf. Kam Steinbach 2004 noch ungeschoren davon, will ihn jetzt die Staatsanwaltschaft zur Veranwortung ziehen. Müller hingegen kann weiter forschen, woran er will, die Gedanken sind frei.

Am Hungertuch wird der Anlageprofi Gerhard Steinbach nicht nagen müssen. Seine SVI GmbH verkauft nun über die Internet Media AGem Leipzig im Internet knallharten Hausfrauensex “Von der Küche vor die Sex-Cam”. Sex verkauft sich, egal, ob mit oder ohne Gravitationswellen.

mit freundlicher Genehmigung von GoMoPa

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Toll! Ja! Nein! Merkel!

Von Werner Doyé und Andreas Wiemers.


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Betrugs-Ermittlungen gegen Anwältin Katja Günther eingestellt.

G Nther in Betrugs-Ermittlungen gegen Anwältin Katja Günther eingestellt.Die Staatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen gegen die umstrittene Anwältin eingestellt. Günther sei bei ihrem Inkasso für Abofallen im Internet weder Betrug noch Nötigung oder gar Erpressung nachzuweisen.

Die Münchner Rechtsanwältin Katja Günther sorgt seit Jahren für Schlagzeilen – und Verunsicherung bei hunderttausenden Verbrauchern. Günther verschickt   Mahnbriefe für umstrittene Online-Dienste – im Volksmund Abofallen im Internet genannt.

Anwältin Günther könne nicht nachgewiesen werden, dass sie Forderungen geltend macht, „bei denen die Unbegründetheit von vornherein feststeht“, meint die Staatsanwaltschaft. Das Einfordern von Geld „bei unsicherer Rechtslage“ reiche nicht aus, um als Betrug geahndet zu werden.

Und auch die Tatsache, dass Anwältin Günther vielen Opfern Gerichtverfahren androhte, ohne dann wirklich zu klagen, ist für die bayerische Behörde strafrechtlich nicht zu beanstanden: „Die Mahnpraxis der Beschuldigten, die je nach Blickwinkel sozialethisch fragwürdig erscheinen mag, kann nicht unter den Betrugstatbestand des § 263 Strafgesetzbuch subsumiert werden.“

Auch Nötigung könne Katja Günther nicht nachgewiesen werden, meint die Staatsanwaltschaft weiter. Eine Nötigung im strafrechtlichen Sinne ist eine „Drohung mit einem empfindlichen Übel“. So etwas mache Katja Günther nicht.

Quelle und ganzer Bericht bei Augsburger-allgemeine

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Hartz IV – Arm nach Gesetz

Privat krankenversicherte ALG-II-Empfänger können sich nach Ansicht von Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, auf das “Hartz-IV”-Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen. “Hartz IV muss auch für besondere Bedarfe aufkommen, die nicht im Regelsatz sind, wenn sie nur regelmäßig auftauchen. Und genau dieses ist bei den Menschen in der privaten Krankenversicherung der Fall”, erklärte Schneider gegenüber Frontal21


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Sexueller Missbrauch: “Täter manipulieren Opfer”

Bei sexuellem Missbrauch sei es oft schwierig, Täter zu identifizieren, “da diese sich das Vertrauen der Kinder, aber auch das der Erwachsenen erschleichen”, so Carmen Kerger von Dunkelziffer e.V.


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Das Knöllchen aus dem Ausland: Ab Oktober wird in Deutschland vollstreckt

Wer im Europäischen Ausland Geldbußen und Geldstrafen sammelt, wird ab 1. Oktober dieses Jahres mit einer Vollstreckung auch in Deutschland rechnen müssen, wenn die Strafe 70 Euro übersteigt-und das kann im Ausland leicht passieren. Bei unseren europäischen Nachbarn sind Verkehrsverstöße um ein vielfaches teurer als hier in Deutschland.


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Unseriöse Werbeversprechen für angeblich schnellen Wohlstand?

Wohlst1 in Unseriöse Werbeversprechen für angeblich schnellen Wohlstand?Auf seiner Homepage “wohlstand-heute.com“  gibt Dr. Norbert Wintersiegel Verbrauchern Tipps, wie sie in Online-Kasinos durch Tricks bzw. seine 5-Step-Gap-Methode risikolos Geld verdienen können.

Verbrauchermeldungen zufolge erhält man nach der Registrierung Informationen zu der so genannten 5-Step-Gap-Methode,

mit deren Hilfe man bei einigen von Wintersiegel getesteten Online-Kasinos Lücken ausnutzen bzw. diese Kasinos „überlisten“ und somit täglich 400 bis 600 Euro gewinnen kann.

Als Dankeschön für diesen Tipp wünscht sich der Betreiber lediglich eine kleine Spende.

Auszug aus der Homepage:

„Spenden Sie einfach 5% ihres erwirtschafteten Gewinns aus diesem Projekt an uns, und helfen Sie somit Wohlstand-heute.com weiterhin finanzierbar zu bleiben.“

Für einen seriösen Anschein sorgt ein Banner von Focus Money mit dem Schriftzug „Es funktioniert!“. Laut eines Forenbeitrags hat das Wirtschaftsmagazin jedoch nie der Nutzung seines Logos für diese Werbung zugestimmt und auch keine derartige Empfehlung gegeben.

Durch Täuschung wird bei dem Verbraucher der Irrtum erweckt, er hätte einen Vorteil bzw. bessere Chancen beim Spiel in den Online-Kasinos. Somit wird er dazu verleitet, eine für ihn möglicherweise nachteilige Vermögensverfügung zu treffen, denn bei Kenntnis der tatsächlichen Gewinnchancen würde er höchstwahrscheinlich nicht spielen. Dies würde den Tatbestand des Betrugs erfüllen.

Quelle und ganzer Bericht von das-schwarze-schaf.com

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